Bekanntgabe der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Radeberg vom 29.10.2008

 

Beschluss Nr.: SR123-2008

Der Stadtrat beschließt, Herrn Uwe Liefeld, wohnhaft in: Dresden

als Sachgebietsleiter Hoch- und Tiefbau ab dem 01.01.2009 mit unbefristetem Arbeitsvertrag in der Stadtverwaltung Radeberg zu beschäftigen.

Die Vergütung erfolgt entsprechend TVÜ-VKA § 17 in Entgeltgruppe 10 TvöD-VKA, nach Über­leitung aus Vergütungsgruppe Iva BAT-O.

Beschluss Nr.: SR124-2008

Der Stadtrat beschließt, Herrn Rolf Gerhardt, wohnhaft in: Dresden

als Sachbearbeiter Hoch- und Tiefbau ab dem 01.11.2008 mit unbefristetem Arbeitsvertrag in der Stadtverwaltung Radeberg zu beschäftigen.

Die Vergütung erfolgt entsprechend TVÜ-VKA § 17 in Entgeltgruppe 09 TvöD-VKA, nach Über­leitung aus Vergütungsgruppe Vb BAT-O.

Beschluss Nr.: SR128-2008

Der Stadtrat setzt nach § 95 Abs. 1 Ziffer 2 SächsGemO i.V.m. § 2 der Hauptsatzung der Stadt Radeberg und § 41 Abs. 2 Ziffer 14 SächsGemO den nach § 15 SächsEigBG aufgestellten Wirtschaftsplan, für das Geschäftsjahr 2009 des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg wie folgt fest: 

Beim Erfolgsplan

die Erträge mit

die Aufwendungen mit

Jahresverlust

4.771.060 EUR

4.987.600 EUR

216.540 EUR

 

Der Jahresverlust wird im Vermögensplan ausgeglichen.

im Vermögensplan

die Einnahmen mit

und die Ausgaben mit

504.840 EUR

504.840 EUR

 

 

den Höchstbetrag der Kassenkredite mit

 

 

200.000 EUR

 

         

Beschluss Nr.: SR127-2008

Der Stadtrat setzt nach § 95 Abs. 1 Ziffer 2 SächsGemO i.V.m. § 2 der Hauptsatzung der Stadt Radeberg und § 41 Abs. 2 Ziffer 14 SächsGemO den nach § 15 SächsEigBG aufgestellten Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2009 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung gemäß der Beschlussvorlage beiliegender Anlage wie folgt fest:

Beim Erfolgsplan

die Erträge mit

die Aufwendungen mit

Jahresgewinn

5.369.000 EUR

3.697.965 EUR

1.671.035 EUR

 

Der Jahresgewinn wird dem Vermögensplan zugeführt.

 im Vermögensplan

die Einnahmen mit

und die Ausgaben mit

2.436.568 EUR

2.436.568 EUR

 

der Höchstbetrag der Kassenkredite mit

 

940.000 EUR

 

         

Beschluss Nr.: SR126-2008

Der Stadtrat setzt nach § 95 Abs. 1 Ziffer 2 SächsGemO i.V.m. § 2 der Hauptsatzung der Stadt Radeberg und § 41 Abs. 2 Ziffer 14 SächsGemO den nach § 15 SächsEigBG aufgestellten Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2009 des Eigenbetriebes Stadtwirtschaftshof Radeberg wie folgt fest:

Beim Erfolgsplan

die Erträge mit

die Aufwendungen mit

Jahresgewinn

971.765 EUR

942.930 EUR

28.835 EUR

 

Der Jahresgewinn wird dem Vermögensplan zugeführt.

im Vermögensplan

die Einnahmen mit

und die Ausgaben mit

77.785 EUR

77.785 EUR

 

 den Höchstbetrag der Kassenkredite mit

 

185.000 EUR

 

         

Beschluss Nr.: SR141-2008

Der Stadtrat beschließt, die der Beschlussvorlage beigefügten Einwendungen des Herrn Körnert gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für den Zweijahreshaushalt der Haushaltsjahre 2009 und 2010 mit Haushaltsplan zurückzuweisen.

Beschluss Nr.: SR125-2008

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für den Zweijahreshaushalt der Haushaltsjahre 2009 und 2010.

Beschluss Nr.: SR133-2008

Der Stadtrat stimmt der auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift „Städtebauliche Erneuerung“ vom 21.07.2008, in Kraft getreten am 08.08.2008, erarbeiteten Förderregelung für private Vorhaben innerhalb des Bund-Länder-Programmes „Städtebauliche Erneuerung“ für das Sanierungsgebiet „Innenstadt“ der Stadt Radeberg zu.

Die Beschlüsse

Nr. 48/99, Stadtrat vom 28.04.1999 – Förderregelung sowie der

Ergänzungsbeschluss Nr. 24/04, Stadtrat vom 24.03.2004 – Ergänzung/Erweiterung der Förderregelung werden hiermit aufgehoben.

Beschluss Nr.: SR132-2008

Der Stadtrat beschließt das als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügte Maßnahmekonzept 2009 mit Arbeitsstand vom 14.10.2008 für die Fortsetzung der Sanierungsmaßnahme „Innenstadt“ Radeberg und als Grundlage der Fördermittelbeantragung für das Programmjahr 2009 im Rahmen des Bund-Länder-Programmes „Städtebauliche Erneuerung“.

Beschluss Nr.: SR115-2008

Der Stadtrat beschließt folgende Rechtsverordnung zur Änderung der Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Radeberg vom 19.07.2007: (siehe Anlage)

Beschluss Nr.: SR113-2008

Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Grundstückes Ludwig-Jahn-Straße 3, Flurstück 794/2 der Gemarkung Radeberg, mit einer Größe von 1.315 m² zum Verkehrswert in Höhe von 59.000,00 Euro zuzüglich Grunderwerbsnebenkosten an Familie Mieth aus Dresden.

Einer vorzeitigen Grundbuchbelastung bis zu einer Höhe von 30.000,00 Euro durch die Erwerber wird zugestimmt.

Beschluss Nr.: SR136-2008

Der Stadtrat beschließt die Veräußerung des kommunalen Flurstückes 242 h der Gemarkung Liegau-Augustusbad mit einer Größe von 980 m² mit aufstehender Garage mit einem Minderungs­faktor von 78 % zum Bodenwert gemäß Verkehrswertgutachten und damit zu einem aufgerunde­ten Preis von 10.000,00 € zuzüglich Grunderwerbsnebenkosten an

Marion und Gottfried Bogda, OT Liegau-Augustusbad, Bergstr. 21, 01454 Radeberg

Der Minderungsfaktor wird wie folgt begründet:

1.      Durch das gesamte Grundstück verlaufen längs eine Trinkwasserleitung und eine Elt-Leitung.

2.      Das Grundstück wird längs von dem teils offenen, teils verrohrten Abflussgraben des Schwarzen Teiches durchzogen.

Die Bebaubarkeit ist damit in höchstem Maße eingeschränkt.

Beschluss Nr.: SR112-2008

Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Grundstückes Waldstraße 6, Flurstück 404 der Gemarkung Ullersdorf, mit einer Größe von 467 m² zum Preis von 90,00 Euro/m² (42.030,00 Euro) zuzüglich Grunderwerbsnebenkosten an Herrn Karl Schwald aus Ullersdorf.

In den Kaufvertrag soll eine Bauverpflichtung für ein Wohngebäude innerhalb der nächsten fünf Jahre aufgenommen werden sowie eine Rückfallklausel, wenn das Grundstück bis zu diesem Zeitpunkt nicht bebaut wurde.

Des Weiteren soll der Kaufvertrag eine Mehrerlösklausel für die nächsten 10 Jahre enthalten, falls der Erwerber das Grundstück zu einem höheren Wert weiter veräußert, als er es von der Stadt Radeberg erworben habt.

Beschluss Nr.: SR134-2008

Der Entwurf der Stellungnahme der Stadt Radeberg zur 2. Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „ Kraftwerk Leppersdorf“ und zur Umweltverträglichkeitsprüfung der Waldumwandlung, Planungsstand Sept. 2008, wird beschlossen.

Beschluss Nr.: SR138-2008

1.      Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gut Schäfer Großerkmannsdorf “ wird beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Streichung von Satz 2 der textlichen Festsetzungen 1.6. : Nebenanlagen, Garagen und Carports sind nur innerhalb der überbaubaren Grund­stücksfläche zulässig.“.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB abzu­schließen, der die anteilige Übernahme aller mit der 1. Änderung im Zusammenhang stehenden Planungskosten durch die Bauherren, Fam. Geißler regelt.

Beschluss Nr.: SR130-2008

Der Stadtrat der Stadt Radeberg beschließt die überplanmäßige Ausgabe an Kreisumlage in Höhe von 353.264,94 EUR durch Mehreinnahmen aus der Einkommensteuer zu decken.

Beschluss Nr.: SR131-2008

Der Stadtrat beschließt die außerplanmäßige Ausgabe für das Museum Schloss Klippenstein in Höhe von 28.829,20 EUR

Beschluss Nr.: SR139-2008

Der Stadtrat beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe für eine Hochwasserschutzmaßnahme am Goldbach im Ortsteil Großerkmannsdorf an den Grundstücken Hauptstraße 2 und 4 in Höhe von 13.405,18 EUR.

Der Auftrag wird vergeben an den günstigsten Bieter, die Fa. W. Ryssel aus Großerkmannsdorf in Höhe von brutto 13.405,18 EUR.

Die Deckung des Betrages erfolgt aus der Minderung der Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt 2008.

 


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