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Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 25.01.2011 |
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Beschluss Nr.: T010-2011 Der Betriebsausschuss bestätigt den Kauf eines Kleintransporters Opel Combo mit einem Kaufpreis von 12.387,99 € (Brutto) als Einsatzfahrzeug für den Stadtwirtschaftshof Radeberg. Beschluss Nr.: T001-2011 Der Technische Ausschuss erteilt zur Überlassung des Flurstückes 357 der Gemarkung Radeberg die sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB. Beschluss Nr.: T002-2011 Der Technische Ausschuss erteilt zum Nachtrag zur Grundstücksveräußerung der Flurstücke 29/2, 30, 35, 36 der Gemarkung Radeberg bezüglich der Eintragung der Wegerechte die sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB. Beschluss Nr.: T003-2011 Der Technische Ausschuss erteilt zum Verkauf des Flurstückes 133 der Gemarkung Radeberg die sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB. Beschluss Nr.: T004-2011 Der Technische Ausschuss erteilt zur Grundschuldbestellung des Flurstückes 133 der Gemarkung Radeberg die sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB. Beschluss Nr.: T005-2011 Für den Einbau eines Schaufensters mit den Maßen 3,25 m x 2,05 m in Wohn- und Geschäftshaus Hauptstraße 49 auf dem Flurstück 133 der Gemarkung Radeberg werden folgende Zustimmungen erteilt: Genehmigung nach Sanierungssatzung (§§ 144, 145 BauGB) mit Auflagen / Bedingungen nach § 145 Abs. 4 BauGB, Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB). Auflagen / Bedingungen in Anwendung von § 145 Abs. 4 BauGB:
Beschluss Nr.: T006-2011 Für den geplanten Neubau einer Fertigungshalle mit Bürobereich, Herstellung von Stellplätzen, An der Ziegelei 19, Flstck. 470/43, 470/48, 470/49 Gemarkung Lotzdorf, werden folgende Zustimmungen erteilt:
Beschluss Nr.: T007-2011 Für die geplante Erweiterung einer Antennenanlage am Schornstein, Basisstation 02 2 01 99 0256, Heidestraße 70, Flstck. 1432/34, wird folgende Zustimmung mit Nebenbestimmungen erteilt: - Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB. Nebenbestimmungen: Die Zustimmung wird ausschließlich unter den Bedingungen erteilt,
Hinweis: Der geplante Standort befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Diese Angabe ist in den Antragsunterlagen zu berichtigen. Beschluss Nr.: T008-2011 Für die geplante Erweiterung einer Antennenanlage am Schornstein, Basisstation 02 201 99 0476, Heinrich- Gläser-Straße 1, Flstck. 1404 a, 1404/1, wird folgende Zustimmung mit Nebenbestimmungen erteilt:
Nebenbestimmungen: Die Zustimmung wird ausschließlich unter der Bedingung erteilt, dass die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur für diesen Standort als Zustimmung vorliegt. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die am nähesten gelegene Grundschule sich in einem Abstand von 378 m zum geplanten Standort befindet. Beschluss Nr.: T009-2011 Die Errichtung des geplanten Doppelhauses auf Flstck. 1063/2, Zur Sternwarte, wird in der vorgelegten Form befürwortet.
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Radeberg, den 25.01.2011 |
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