| Bekanntmachungssatzung | 1. Änderung | 2. Änderung | Erstreckungssatzung |
Stadtverwaltung Radeberg
Satzung
zur Änderung der
Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und Bekanntgabe
sowie der ortsüblichen Bekanntmachung und Bekanntgabe
vom 14.10.1998
§ 1
Der § 8 ortsübliche Bekanntmachung und ortsübliche Bekanntgabe für die
Ortsteile wird um die Absätze (3) und (4) ergänzt:
(3) Die Bekanntmachungstafeln im Ortsteil Großerkmannsdorf befinden sich an nachstehenden Stellen:
a) Am Goldbach, Ortsamt, Am Goldbach 6
b) Zum Forsthaus, gegenüber Gartenweg 5
c) Lerchenweg, OT Bergsiedlung, Lerchenweg 12
d) Dorfstraße, OT Kleinerkmannsdorf, Dorfstraße 10
e) Bautzner Landstraße, OT Siedlung Rossendorf, Bautzner Landstraße 25
(4) Die Bekanntmachungstafel im Ortsteil Ullersdorf befindet sich auf der
Hauptstraße 20 in
Ullersdorf.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Radeberg, den 24.02.1999
Gerhard Lemm
Bürgermeister
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