| Bekanntmachungssatzung | 1. Änderung | 2. Änderung | Erstreckungssatzung |
Stadtverwaltung Radeberg
Satzung
zur 2. Änderung der
Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und Bekanntgabe sowie der
ortsüblichen Bekanntmachung und Bekanntgabe
vom 14.10.1998
§ 1
Der § 8 ortsübliche Bekanntmachung und ortsübliche Bekanntgabe für die Ortsteile wird im Abs. 2 Buchstabe d) wie folgt geändert:
(2) Die Bekanntmachungstafeln im Ortsteil Liegau-Augustusbad befinden sich an den nachstehenden Stellen:
d) Langebrücker Straße 100 (neben dem Buswartehäuschen)
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Radeberg, den 26.05.2011
Gerhard Lemm
Oberbürgermeister
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