Bekanntmachungssatzung 1. Änderung 2. Änderung Erstreckungssatzung

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Stadtverwaltung Radeberg

 

Satzung
zur 2. Änderung der
Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und Bekanntgabe sowie der ortsüblichen Bekanntmachung und Bekanntgabe
vom 14.10.1998

  

§ 1

Der § 8 ortsübliche Bekanntmachung und ortsübliche Bekanntgabe für die Ortsteile wird im Abs. 2 Buchstabe d) wie folgt geändert:

(2) Die Bekanntmachungstafeln im Ortsteil Liegau-Augustusbad befinden sich an den nachstehenden Stellen:

d) Langebrücker Straße 100 (neben dem Buswartehäuschen)

§ 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Radeberg, den 26.05.2011

 

 

Gerhard Lemm
Oberbürgermeister

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