Bekanntmachungssatzung 1. Änderung 2. Änderung Erstreckungssatzung

zurück zur Übersicht Satzungen und Verordnungen

Stadtverwaltung Radeberg

Satzung
über die Erstreckung der
Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung
und Bekanntgabe sowie der ortsüblichen Bekanntmachung
und Bekanntgabe
auf die Ortsteile Großerkmannsdorf und Ullersdorf

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung hat der Stadtrat von Radeberg am 24. Februar 1999 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und Bekanntgabe sowie der ortsüblichen Bekanntmachung und Bekanntgabe der Stadt Radeberg vom 14.10.1998, öffentlich bekanntgemacht in " die Radeberger " vom 06.11.1998 wird auf die Ortsteile Großerkmannsdorf und Ullersdorf erstreckt.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Radeberg, den 24.02.1999

Gerhard Lemm
Bürgermeister

zurück zur Übersicht Satzungen und Verordnungen

Bekanntmachungssatzung 1. Änderung 2. Änderung Erstreckungssatzung