| Bekanntmachungssatzung | 1. Änderung | 2. Änderung | Erstreckungssatzung |
Stadtverwaltung Radeberg
Satzung
über die Erstreckung der
Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung
und Bekanntgabe sowie der ortsüblichen Bekanntmachung
und Bekanntgabe
auf die Ortsteile Großerkmannsdorf und Ullersdorf
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung hat der Stadtrat von Radeberg am 24. Februar 1999 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und Bekanntgabe sowie der ortsüblichen Bekanntmachung und Bekanntgabe der Stadt Radeberg vom 14.10.1998, öffentlich bekanntgemacht in " die Radeberger " vom 06.11.1998 wird auf die Ortsteile Großerkmannsdorf und Ullersdorf erstreckt.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Radeberg, den 24.02.1999
Gerhard Lemm
Bürgermeister
| Bekanntmachungssatzung | 1. Änderung | 2. Änderung | Erstreckungssatzung |