Große Kreisstadt Radeberg
Markt 19
01454 Radeberg
Gebührenordnung für die Nutzung schulischer Einrichtungen für außerschulische Zwecke
1. Allgemeines
Eine Vermietung von Räumen erfolgt in der Regel nur außerhalb der Ferien und der unterrichtsfreien Tage.
Die Nutzung muss dem schulischen Umfeld angemessen sein. Ein Recht auf Überlassung entsteht mit nachfolgend aufgeführten Festlegungen nicht.
Die Entscheidung über eine Vergabe schulischer Räume, einschließlich der Sporthallen trifft das Sachgebiet Jugend, Soziales und Schulen der Stadt Radeberg in Absprache mit der jeweiligen Schulleitung.
2. Anmeldung
Die Anmeldung hat spätestens eine Woche vor dem gewünschten Termin schriftlich im Sachgebiet Jugend, Soziales und Schulen der Stadt Radeberg zu erfolgen.
Die Nutzung der Räumlichkeiten bedarf einer schriftlichen Nutzungsvereinbarung.
3. Versicherung / Haftung
Ein Versicherungsschutz der Schule gegenüber dem Nutzer besteht nicht.
Der Nutzer haftet für alle Schäden, die der Schule an den überlassenen Räumen, Einrichtungen und Zugangswegen in Folge der Nutzung entstehen.
Unabhängig davon stellt jeder Nutzer die Stadt Radeberg von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume entstehen.
4. Gebühren
| Schulsporthallen |
Neubau/ Sanierung je Stunde (60 Minuten) |
Altbau je Stunde (60 Minuten) |
- für gemeinnützige Zwecke |
7,00 € |
6,00 € |
|
- für freie Sportgruppen und Vereine außerhalb v. Radeberg |
10,00 € | 9,00 € |
|
- für gewerbl. oder priv. Zwecke |
20,00 € | 19,00 € |
| - mit gleichzeitiger Sportplatznutzung zuzüglich 10,00 €/ Tag | ||
| Klassenräume |
Stunde (60 Minuten) |
Tagessatz ab 10 h (60 Minuten) |
|
- für gemeinnützige Zwecke |
3,50 € |
75,00 € |
|
- für gewerb. o. priv. Zwecke |
11,50 € |
250,00 € |
Gemeinnützig im Sinne der Ordnung sind alle Radeberger Vereine, bei denen die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt anerkannt wurde, sowie Kinder- und Jugendsportgruppen, in denen nur Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16.Lebensjahr aktiv sind.
Das Sachgebiet Jugend, Soziales und Schulen schließt mit dem Nutzer eine Nutzungsvereinbarung ab, in der Zahlungsmodalitäten u.ä. geregelt werden.
5.Weiteres
Ansprüche auf Personalleistungen (z.B. Schließdienst) ergeben sich aus diesen Gebühren nicht.
Sondervereinbarungen zur Nutzung sind unbeschadet dieser Gebührenordnung möglich.
Diese Gebührenordnung gilt nicht für städtische Veranstaltungen in den Schulgebäuden (z.B. Tagung der Ortschaftsräte).
In der Schulsporthalle Großerkmannsdorf wird für gemeinnützige Zwecke und Sportgruppen ein ermäßigter Satz von 4,00 EUR pro Stunde erhoben.
Für den Ortsteil Ullersdorf gilt die Gebührenordnung vom 01.03.2006.
Die Gebührenordnung tritt ab 01.01.2011 in Kraft und die bisherige Gebührenordnung vom 01.01.2002 außer Kraft.
Gerhard Lemm
Oberbürgermeister