Gebührenordnung für das Museum Schloss Klippenstein
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Eintritt |
| Erwachsene | 2,00 €/ Person |
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Begünstigte Schüler ab 17 Jahre, Studenten, Schwerbe-schädigte, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Inhaber des Sozialpasses des Landkreises Bautzen, Inhaber des Sächsischen Familienpasses des Freistaates Sachsen, Inhaber einer Jugendleitercard |
1,00 €/ Person |
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Schüler ab 17 Jahren in auswärtigen Schulen Betreuer von Schulklassen Führungsgebühr für Schulklassen |
0,50 €/ Person 1,00 €/ Person 5,00 € |
| Museumspädagogische Veranstaltungen |
2,00 €/ Person zzgl. Materialkosten |
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Führungsgebühr im Museum
Pauschale ab 30 Personen
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1,00 €/ Person zzgl. Eintritt
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Führungsgebühr im Museum Grundgebühr/ Gruppe an einem Sonnabend, Sonntag, an Feiertagen oder außerhalb der regulären Öffnungszeiten des Museums ab 25 Teilnehmern |
25,00 € zzgl. Eintritt 1,00 €/ Person zzgl. Eintritt |
| Fotoerlaubnis (privat) | 0,50 € |
| nur Sonderausstellung | 1,00 €/ Person |
| Sonderausstellung Begünstigte | 0,50 €/ Person |
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Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre Radeberger Schulklassen Inhaber eines Ausweises · des sächsischen Museumsbundes . des Deutschen Museumsbundes · der Assoziation tschechischer und mährischer Museen und Galerien · des Vereins Schloss Klippenstein e.V. . Mitglieder der FFW Radeberg und der Radeberger Ortsteilwehren |
frei |
| Gewerbliche Fotografie | bedarf besonderer Genehmigung |
| Sonderveranstaltungen | je nach Veranstaltungsaufwand |
Diese Gebührenordnung tritt am 01.01.2010 in Kraft.
Radeberg, den 17.12.2009
Gerhard Lemm
Oberbürgermeister