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Der Stadtrat der Stadt Radeberg hat am 28.05.1997 die folgende Satzung zu Ergänzungen und Änderungen zur Vergnügungssteuersatzung vom 26.10.1994 beschlossen:
Ergänzung (einfügen nach 2. Abschnitt § 8):

§9
Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Verpflichtung gemäß § 7 dieser Satzung zuwider handelt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit wird gemäß § 377 AO i. V. m. § 17 OWiG mit einer Geldbuße in Höhe von 10 v. H. des
     Grundbetrages nach § 8 dieser Satzung, höchstens jedoch mit 1.000,00 DM geahndet.

(3) Die Stadt Radeberg ist berechtigt, bei Verstoß gegen die Anmeldepflicht gemäß § 7 (1) dieser Satzung die Anzahl der
     aufgestellten Geräte zu schätzen und danach die Steuer zu erheben sowie die Geldbuße festzusetzen.
     Änderungen: - aus 3. Abschnitt wird 4. Abschnitt - aus § 9 wird § 10
                                                                                - aus § 10 wird § 11

Radeberg, den 28.05.1997


Gerhard Lemm
Bürgermeister

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