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Der Stadtrat der Stadt Radeberg hat am 28.05.1997 die folgende Satzung zu
Ergänzungen und Änderungen zur Vergnügungssteuersatzung vom 26.10.1994
beschlossen:
Ergänzung (einfügen nach 2. Abschnitt § 8):
§9
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer
Verpflichtung gemäß § 7 dieser Satzung zuwider handelt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit wird gemäß § 377 AO i. V. m. § 17 OWiG mit einer
Geldbuße in Höhe von 10 v. H. des
Grundbetrages nach § 8 dieser Satzung, höchstens
jedoch mit 1.000,00 DM geahndet.
(3) Die Stadt Radeberg ist berechtigt, bei Verstoß gegen die Anmeldepflicht
gemäß § 7 (1) dieser Satzung die Anzahl der
aufgestellten Geräte zu schätzen und danach die
Steuer zu erheben sowie die Geldbuße festzusetzen.
Änderungen: - aus 3. Abschnitt wird 4. Abschnitt - aus
§ 9 wird § 10
- aus § 10 wird § 11
Radeberg, den 28.05.1997
Gerhard Lemm
Bürgermeister
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