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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse der Sitzung des Stadtrates der Stadt Radeberg vom 25.09.2013

Beschluss Nr.: SR053-2013

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Gemäß § 19 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes beschließt der Stadtrat

  1. die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg,
  2. den Jahresverlust in Höhe von 90.943,69 EUR aus der Kapitalrücklage auszugleichen,
  3. die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2012.

Beschluss Nr.: SR054-2013

Gemäß § 19 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes beschließt der Stadtrat

  1. die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 des Eigenbetriebes Stadtwirtschaftshof,
  2. den Jahresverlust in voller Höhe aus dem Gewinnvortrag zu tilgen,
  3. die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2012.

Beschluss Nr.: SR052-2013

Der Stadtrat beschließt die Änderung des Brandschutzbedarfsplanes

Ergänzung zum Pkt. 7.3

Die Ausrüstung der FW Großerkmannsdorf wird wie folgt ergänzt:

MTW (1 : 8)

Die folgende Passage im Text unter Pkt. 8 wird gestrichen: „Der dritte Stellplatz, der die Belange  der FFW Großerkmannsdorf und des Ortsteils berücksichtigt, soll zusätzlich entstehen, um einen MTW zu stationieren. Dieser MTW wird benötigt, um Maßnahmen der Weiterbildung der Kameraden sowie Aktivitäten der Jugendfeuerwehr sicherzustellen und bei größeren Einsätzen Personal zu abgelegenen Standorten, wie z.B. der Milchviehanlage, der Windmühle oder auch der Siedlung Rossendorf  zuzuführen.

Der dritte Stellplatz wird durch das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz als nicht förderfähig angesehen, da der Grundschutz mit dem LF8/6 und einer Löschgruppe in der Stärke 1:8 gegeben ist.“

Dafür wird eingefügt: „Der dritte Stellplatz ist aus einsatztaktischen Gründen für die Stationierung eines MTW vorgesehen“.

Beschluss Nr.: SR055-2013

Der Stadtrat beschließt:

Die Schule auf der Pestalozzistraße 1 in 01454 Radeberg führt ab 1. August 2013 die Bezeichnung Pestalozzischule Radeberg, Oberschule.

Beschluss Nr.: SR039-2013

Der Stadtrat beschließt

die außerplanmäßige Auszahlung für die Neuanschaffung der Küchentechnik (Küchenblock) für den Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheim Radeberg in Höhe von 96.875,52 Euro. Die Deckung erfolgt aus der Liquiditätsreserve,

die Vergabe für die Neuanschaffung der Küchentechnik (Küchenblock) für den Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheim Radeberg in Höhe von 96.875,52 Euro an die Fa. Püschel GmbH & Co. KG, 01328 Dresden-Weißig.

Beschluss Nr.: SR049-2013

Der Stadtrat beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 913.000 € für den grundhaften Ausbau der Oberstraße von der Pulsnitzer Straße bis zur Einmündung Dr.-Rudolf- Friedrichs-Straße. Die Deckung erfolgt in Höhe von 397.000 € für den Straßenbauanteil durch Erstattung der Kosten durch den Freistaat Sachsen. Die Deckung der erforderlichen Mittel für die Sanierung der Gehwege in Höhe von 181.300 € erfolgt aus nicht verwendeten Mitteln für geplante Teilmaßnahmen Gehwegsanierung Oberstraße/Badstraße in Höhe von 55.300 € und in Höhe von 126.000 € aus der Liquiditätsreserve der Kernstadt. Die Deckung der erforderlichen Mittel für die Erneuerung der Beleuchtung in Höhe von 39.700 € erfolgt aus im Jahr 2013 nicht verwendeten Mitteln für die Erneuerung von 7 Leuchten an der Oberstraße in Höhe von 25.000 € sowie in Höhe von 14.700 € aus der Liquiditätsreserve der Kernstadt Die notwendigen Mittel für die Investition in den Mischwasserkanal in Höhe von 295.000 € werden im Wirtschaftsplan 2014 für den Eigenbetrieb Abwasser angemeldet.

Beschluss Nr.: SR057-2013

Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendung und Auszahlung für die Sanierung Torhaus und die Erstellung der Ausstellung „Radeberg als Industriestadt“ in Höhe von 193.267,83 EUR. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen und Mehreinzahlungen an Zuwendungen und Zuschüssen.

Beschluss Nr.: SR056-2013

Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Auszahlung des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung in Höhe von 92.000, 00 € für die Ausgleichszahlungen nach Grundbuchbereinigungsgesetz.

Die Deckung erfolgt aus Mitteln, die für die Kanalerneuerung in der Straße des Friedens bereitgestellt wurden, aber im Jahr 2013 nicht verbraucht werden.

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