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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Radeberg vom 29.08.2012

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Beschluss Nr.: SR074-2012

Auftragsvergabe Abwassertechnische Erschließung Glashüttenweg/ Oststraße/ Sanierung Kanal Mühlstraße

Der Stadtrat beschließt die Auftragsvergabe für die Bauarbeiten zur Abwassertechnischen Erschließung des Glashüttenweges, der Oststraße und der Kanalsanierung Mühlstraße an die Fa. HEF Flottmann aus Lomnitz, OT Wachau, in Höhe von 519.638,24 € . Die Deckung erfolgt aus den im Haushaltsplan 2011 beschlossenen und bereit gestellten Mitteln.

Beschluss Nr.: SR075-2012

Bebauungsplan Nr. 53 „Erweiterung Radeberger Fleisch- und Wurstwaren Korch GmbH“

  • Abwägungsbeschluss
  • Billigungsbeschluss
  • Beschluss zur Offenlage
  1. Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird in allen Punkten beschlossen.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 53 „Erweiterung Radeberger Fleisch- und Wurstwaren Korch GmbH“, Bearbeitungsstand 18. Juli 2012, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A, den textlichen Festsetzungen – Teil B, wird gebilligt. Eine Begründung - Teil C 1 und ein Umweltbericht - C 2, Bearbeitungsstand 18.Juli 2012, sind beigefügt und werden ebenfalls gebilligt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss Nr.: SR076-2012

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 1 und 2
  • Aufstellungsbeschluss für 1. Änderung F-Plan, Teilbereich 2
  • Billigungsbeschluss
  • Beschluss zur Offenlage
  1. Die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 2 (Bereich Radeberger Fleisch- und Wurstwaren Korch GmbH), wird beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 1 (Bereich Heinrichsthaler Milchwerke), war bereits am 21.10.2009 gefasst worden.
  2. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird entsprechend § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB abgesehen, da die Unterrichtung und Erörterung bereits auf Grundlage des Vorentwurfes zum vorhabenbezogenen B – Planes Nr. 52 und auf Grundlage des Vorentwurfes des B – Planes Nr. 53 erfolgte. In diesem Zusammenhang wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ebenfalls unterrichtet und auch zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert. Darum wird auf eine erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls verzichtet.
  3. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 1 und 2, Bearbeitungsstand 18. Juli 2012, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, wird gebilligt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.2 BauGB und der Behörden und TÖB nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss Nr.: SR071-2012

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 60 „Rettungswache Landkreis Bautzen“

  • Einleitungsbeschluss
  1. Die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Rettungswache Landkreis Bautzen“ wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich beträgt ca. 1,1 ha.
    Zum räumlichen Geltungsbereich gehört ausschließlich Flstck. 619/4 Gemarkung Radeberg.
    Ziel dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist, das Baurecht für die Errichtung einer Rettungswache auf Flstck. 619/4 Gemarkung Radeberg herzustellen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt den Einleitungsbeschluss öffentlich bekannt zu geben und die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren in diesem Bereich zu ändern: 1. Änderung, Teilbereich 5, des Flächennutzungsplanes.

Beschluss Nr.: SR072-2012

  1. Änderung, Teilbereich 5, des Flächennutzungsplanes
  • Aufstellungsbeschluss
  1. Die Aufstellung der 1. Änderung, Teilbereich 5, des Flächennutzungsplanes der Stadt Radeberg im Bereich der geplanten Rettungswache des Landkreises Bautzen (Flstck. 619/4 Gemarkung Radeberg) wird beschlossen mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die Errichtung einer Rettungswache auf dem Flurstück gegenüber dem Krankenhaus zu schaffen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderung, Teilbereich 5, des Flächennutzungsplanes der Stadt Radeberg im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Rettungswache Landkreis Bautzen“ durchführen.
  3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung Nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird in Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.

Beschluss Nr.: SR077-2012

3. Änderung B – Plan Nr. 3 „Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost“

  • Abwägungsbeschluss
  • Satzungsbeschluss
  1. Der Entwurf der Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und TÖB nach § 13 Abs. 2 BauGB zum Entwurf Stand 12.06.2012 wird in allen Punkten beschlossen.
  2. Der Entwurf der Satzung, Stand 12.06.2012 mit redaktioneller Änderung am 17.08.2012, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A, den textlichen Festsetzungen – Teil B und der beigefügten Begründung, wird als Satzung beschlossen.

Beschluss Nr.: SR78-2012

  1. Änderung B – Plan Nr. 40 „Gamma – Service Produktbestrahlung GMBH“
  • Abwägungsbeschluss
  • Billigungsbeschluss
  • Beschluss zur Offenlage
  1. Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und TÖB nach § 4 Abs. 1 BauGB wird in allen Punkten beschlossen.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 40 „Gamma – Service Produktbestrahlung GmbH“, Stand 16.08.2012, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A, den textlichen Festsetzungen – Teil B und der beigefügten Begründung – Teil C, wird gebilligt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und TÖB durchzuführen.

Beschluss Nr.: SR073-2012

Bebauungsplan Nr. 61 „Badstr. 2 – 14“, Gemarkung Radeberg

  • Aufstellungsbeschluss
  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Badstr. 2 – 14“, Gemarkung Radeberg wird beschlossen. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören die Flurstücke 504 a, 504/2, 504/3, 504/4, 504/5, 504/6, 504 d, 505/2, 506 b, 506 Gemarkung Radeberg.
    Ziel des Bebauungsplanes Nr. 61 „Badstr. 2 – 14“, Gemarkung Radeberg, ist es, die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für eine Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern in zweiter Reihe entlang der Badstraße zu schaffen.
    Der räumliche Geltungsbereich umfasst ca. 1,4 ha.
  2. Es wird das Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) angewendet.
  3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB wird nach den Bestimmungen von § 13a BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

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