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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Radeberg vom 29.02.2012

Beschluss Nr.: SR009-2012

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Bestätigung der Wahl zum Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Radeberg und der Stellvertreter des Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Radeberg

Der Stadtrat bestätigt die Wahl des Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Radeberg, Herrn Frank Höhme und die Wahl der Stellvertreter des Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr, Frau Annett Hantschmann und Herrn Andreas Römelt.

Beschluss Nr.: SR010-2012

Neufassung der Satzung der Großen Kreisstadt Radeberg zum Schutz von Bäumen und anderen wertvollen Gehölzen (Gehölzschutzsatzung)

  • Abwägungsbeschluss
  • Satzungsbeschluss
  1. Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangen Stellungnahmen zum Entwurf der Neufassung der Gehölzschutzsatzung, Bearbeitungsstand 06.09.2011, wird in allen Punkten beschlossen.
  2. Der Entwurf der Neufassung der Gehölzschutzsatzung, Stand 06.09.2011 mit redaktioneller Änderung am 30.01.2012 wird als Satzung beschlossen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Neufassung der Satzung der Großen Kreisstadt Radeberg zum Schutz von Bäumen und anderen wertvollen Gehölzen (Gehölzschutzsatzung) in Kraft zu setzen.

Beschluss Nr.: SR014-2012

Rechtsverordnung der Großen Kreisstadt Radeberg über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2012

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage der Beschlussvorlage beigefügte Rechtsverordnung über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2012.

Beschluss Nr.: SR017-2012

Änderung der Gebührenordnung für das Stadtbad Radeberg

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage 2b der Beschlussvorlage beiliegende neue Gebührenordnung für das Stadtbad Radeberg.

Beschluss Nr.: SR011-2012

Änderung Gesellschaftsvertrag der Rotech – Rossendorfer Technologiezentrum GmbH

Der Stadtrat stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Rotech – Rossendorfer Technologiezentrum GmbH zu.

Beschluss Nr.: SR019-2012

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost“

  • Aufstellungsbeschluss
  • Billigungsbeschluss
  • Beschluss zur Offenlage
  1. Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost“ wird beschlossen. Zum räumlichen Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes 3 gehören folgende Flurstücke: 1196/10, 1196 d, 1196 b der Gemarkung Radeberg. Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich ist deren Festsetzung in der Planzeichnung, Teil A. Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ist, die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die geplanten Erweitungen des Taubblindendienstes e.V. zu schaffen.
  2. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost“, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A und den textlichen Festsetzungen – Teil B und der Begründung – Teil C, Bearbeitungsstand 10.02.2012, wird gebilligt.
  3. Es wird das Verfahren nach den Bestimmungen des § 13 BauGB durchgeführt.
  4. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird unter Anwendung der Bestimmungen von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Beschluss Nr.: SR015-2012

1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 4, Stand 31.01.2012 (Redaktionelle Änderung

  • Billigungsbeschluss
  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 4, Stand 31.01.2012 (redaktionelle Änderung) wird gebilligt.
  2. Es wird das Verfahren nach den Bestimmungen des § 13 BauGB durchgeführt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die betroffenen Behörden,TÖB und der Öffentlichkeit die Gelegnheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.

Beschluss Nr.: SR016-2012

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Flstck. 323/3 Gemarkung Ullersdorf“ (Tanzzipfelweg)

  • Abwägungsbeschluss
  • Beschluss zur Ergänzung der Ergänzungssatzung um die Klarstellungssatzung
  • Billigungsbeschluss
  • Beschluss zur Offenlage
  1. Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, TÖB, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit wird in allen Punkten beschlossen.
  2. Der Aufstellungsbeschluss zur Erarbeitung einer Ergänzungssatzung „Flstck. 323 Gemarkung Ullersdorf“ wird ergänzt um eine Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB. Das Verfahren erhält die Bezeichnung Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Flstck. 323/3 Gemarkung Ullersdorf“ (Tanzzipfelweg).
  3. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Flstck. 323/3 Gemarkung Ullersdorf“ (Tanzzipfelweg), Bearbeitungsstand 31.01.2012, bestehend aus dem Lageplan, dem Satzungstext und einer Begründung, wird gebilligt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, den betroffenen Behörden, TÖB, Nachbargemeinden und der betroffenen Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.

Beschluss Nr.: SR018-2012

Überplanmäßige Ausgabe zur Sanierung Teilstück Heidestraße

Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 57.700 € zur Finanzierung Deckentausch des Teilstückes Heidestraße von der H.-Gläser-Straße bis zum Robert -Blum-Weg .Die Deckung erfolgt aus Fördermitteln des Freistaates Sachsen.

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