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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Radeberg vom 25.01.2012

Beschluss Nr.: SR008-2012

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Ausscheiden aus dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg

Der Stadtrat stellt fest, dass Herr Christoph Heinze gemäß § 18 Abs. 1 Ziffer 1-3 SächsGemO aus dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg ausscheidet.

Mit Ausscheiden von Herrn Christoph Heinze rückt Frau Cindy Gröber als Ersatzperson nach.

Beschluss Nr.: SR006-2012

Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Bischofswerda-RÖDERAUE zur Sicherheitsneugründung und Ermächtigung des Oberbürgermeisters zur Zustimmung zur Verbandssatzung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Bischofswerda-RÖDERAUE

Der Stadtrat stimmt der Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Bischofswerda-RÖDERAUE zur Sicherheitsneugründung des Zweckverbandes Bischofswerda-RÖDERAUE zu und ermächtigt den Oberbürgermeister, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Bischofswerda-RÖDERAUE die Verbandssatzung (Stand: 09.09.2011) zu beschließen.

Beschluss Nr.: SR004-2012

Satzung über die Durchführung von Brandverhütungsschauen in der Großen Kreisstadt Radeberg

Der Stadtrat beschließt die geänderte Satzung über die Durchführung von Brandverhütungsschauen in der Großen Kreisstadt Radeberg (Satzung BrVschau)

Beschluss Nr.: SR103-2011

Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung - Brandverhütungsschauen

Der Stadtrat beschließt folgende Änderungssatzung der Stadt Radeberg über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Aufgaben.

Änderungssatzung der Stadt Radeberg über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Aufgaben

  1. Die Anlage 2 – Kommunales Kostenverzeichnis (KommKVz) wird in der laufenden Nummer 5 um die Tarifstelle
    1.5 Erstellung eines Bescheides über die Durchführung einer Brandverhütungsschau
          bzw.Nachschau 20 bis 100 (Gebühr in €) ergänzt.
  2. Die Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2012 in Kraft.

Beschluss Nr.: SR001-2012

2. Änderungssatzung der Kostensatzung der Feuerwehr Radeberg vom 29.03.2006

Der Stadtrat beschließt die 2. Änderungssatzung zur Kostensatzung der Feuerwehr Radeberg vom 29.03.2006.

Beschluss Nr.: SR002-2012

2. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Feuerwehr Radeberg vom 29.03.2006

Der Stadtrat beschließt die 2. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Feuerwehr Radeberg vom 29.03.2006.

Beschluss Nr.: SR003-2012

Kauf eines neuen Löschfahrzeuges HLF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Liegau- Augustusbad

Der Stadtrat beschließt den Auftrag zum Kauf des neuen Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Liegau- Augustusbad an die Firma Schlingmann für insgesamt 269.899,14 € (brutto) zu vergeben.

Beschluss Nr.: SR094-2011

3. Änderung B – Plan Nr. 2 „Badstr. Ost mit Wohngebiet Am Sandberg“, Bearbeitungsstand 10.01.2012

  • Aufstellungsbeschluss
  • Billigungsbeschluss
  1. Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Badstr. Ost mit Wohngebiet am Sandberg“ wird beschlossen. Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf Teile von Flstck. 528/53. Ziel der 3. Änderung ist, die planungsrechtliche Zulässigkeit der Eiordnung einer Kindertagesstätte mit ca. 100 Plätzen sowie eines öffentlichen Spielplatzes im Baufeld gegenüber dem Hotel Sportwelt zu schaffen.
  2. Es wird das Verfahren nach den Bestimmungen von § 13 BauGB durchgeführt.
  3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1und § 4 Abs. 1 BauGB wird in Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  4. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Badstr. Ost mit Wohngebiet Am Sandberg“, Bearbeitungsstand 10.01.2012, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A und den textlichen Festsetzungen – Teil B wird gebilligt.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, in Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 3 und 4 BauGB eine öffentliche Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und TÖB nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss Nr.: SR007-2012

Mitgliedschaft im biosaxony e.V.

Der Stadtrat beschließt, dem Verein biosaxony e.V. ab 01.02.2012 beizutreten. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 950,00 Euro.

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