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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Radeberg vom 26.10.2011

Beschluss Nr.: SR077-2011

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1. Änderung zur Polizeiverordnung der Stadt Radeberg mit den Ortsteilen Liegau-Augustusbad, Großerkmannsdorf und Ullersdorf zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, gegen Lärmbelästigung, über umweltschädliches Verhalten, über das Anbringen von Hausnummern und sonstige Bestimmungen vom 24.03.2004.

Der Stadtrat beschließt die in der Beschlussvorlage beigefügte 1. Änderung zur Polizeiverordnung mit der Straße An den Folgen.

Beschluss Nr.: SR082-2011

1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 „Gamma Service Produktbe­strahlung“

  • Aufstellungsbeschluss
  1. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 „Gamma Service Produktbestrahlung“. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,1 ha, wovon ca. 1,5 ha gewerbliche Bauflächen und ca. 0,6 ha eine externe Ausgleichsfläche sind. Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verfolgt folgende Ziele:
    1. Klärung der planungsrechtlichen Zulässigkeit einer Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche im vorhandenen Betriebsstandort, um den momentanen und zukünftigen Erweiterungsbedarf des Unternehmens im Rahmen der vorhandenen Betriebsfläche zu lösen.
    2. Änderung des Rechtsstandes von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB in einen Bebauungsplan nach § 9 BauGB, um dem Unternehmen eine gewisse Flexibilität in den Entscheidungen zu erforderlichen Betriebserweiterungen im Rahmen der planungsrechtlichen Zulässigkeit am Betriebsstandort zu gewähren.
  2. Es wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauherren einen Städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der die Kostenübernahme aller erforderlichen Planungsleistungen, die im Zusammenhang mit der 1. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 40 entstehen, regelt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Beschluss Nr.: SR084-2011

Verbandssatzung zur Sicherheitsneugründung des Zweckverbandes Bischofswerda-RÖDERAUE (ZBR) und öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem ZBR und der Großen Kreisstadt Radeberg

Der Oberbürgermeister wird bevollmächtigt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Bischofswerda-Röderaue (ZBR) dem in der Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem ZBR und der Großen Kreisstadt Radeberg zuzustimmen.

Für den Fall, dass die Verbandsversammlung des ZBR diesem Vertrag zustimmt, wird der Oberbürgermeister zusätzlich bevollmächtigt, der in der Anlage beigefügten Verbandssatzung zur Sicherheitsneugründung des ZBR zuzustimmen und das laufende gerichtliche Verfahren zu beenden.

Lehnt die Verbandsversammlung des ZBR hingegen diesen öffentlich-rechtlichen Vertrag ab, wird der Oberbügermeister verpflichtet, die Verbandssatzung zur Sicherheitsneugründung des ZBR abzulehnen und gegen eine mögliche Ersatzvornahme durch die Rechtsaufsichtsbehörde rechtlich vorzugehen.

Beschluss Nr.: SR081-2011

Sanierung Schulgasse Liegau-Augustusbad
Außerplanmäßige Ausgabe

Der Stadtrat beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 53.250,- EUR für die Sanierung der Schulgasse in Liegau-Augustusbad. Die finanzielle Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen aus Grundstücksverkäufen der Kernstadt Radeberg.

Beschluss Nr.: SR073-2011

Festsetzung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2012 des Eigenbetriebes Stadt­wirtschaftshof Radeberg

Der Stadtrat setzt den nach § 15 SächsEigBG aufgestellten Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 des Eigenbetriebes Stadtwirtschaftshof Radeberg wie folgt fest.

1. Summe der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan einschließlich des voraussichtlichen Gewinns/Verlusts    

Summe Erträge 962.030,00
Summe Aufwendungen 947.610,00
Gewinn 14.420,00

2. Mittelzu-/ Mittelabfluss im Liquiditätsplan

Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 71.420,00
Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit -105.000,00
Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit 0,00
Gesamt -33.580,00

3. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 EUR
4. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0,00 EUR
5. Höchstbetrag der Kassenkredite 180.000,00 EUR

Beschluss Nr.: SR078-2011

Festsetzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2012 des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg

Der Stadtrat setzt den nach § 15 SächsEigBG aufgestellten Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg wie folgt fest.

1. Summe der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan einschließlich des voraussichtlichen Gewinns/Verlusts

Summe Erträge 5.121.900,00
Summe Aufwendungen 5.371.900,00
Verlust -250.000,00

2.Mittelzu-/ Mittelabfluss im Liquiditätsplan

Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 39.300,00
Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit -213.600,00
Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit 0,00
Gesamt -174.300,00

3. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 EUR
4. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0,00 EUR
5. Höchstbetrag der Kassenkredite 200.000,00 EUR

Beschluss Nr.: SR083-2011

Festsetzung des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2012 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung Radeberg

Der Stadtrat setzt den nach § 15 SächsEigBG aufgestellten Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung Radeberg wie folgt fest.

1. Summe der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan einschließlich des voraussichtlichen Gewinns/Verlusts

Summe Erträge 4.392.497,00
Summe Aufwendungen 3.700.720,00
Gewinn 691.777,00

2. Mittelzu-/Mittelabfluss im Liquiditätsplan

Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 701.150,00 EUR
Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit -1.396.582,00 EUR
Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit -637.590,00 EUR
Gesamt -1333022 EUR

3. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 EUR
4. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0,00 EUR
5. Höchstbetrag der Kassenkredite 740.000,00 EUR

Beschluss Nr.. SR079-2011

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 des Eigenbetriebes Stadtwirtschaftshof Radeberg

Gemäß § 19 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes beschließt der Stadtrat

  1. die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 des Eigenbetriebes Stadtwirtschaftshof Radeberg
  2. den Jahresgewinn in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen sowie
  3. die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2010.

Beschluss Nr.: SR080-2011

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 des Eigenbetriebes Alten- und Pflege­heim Radeberg

Gemäß § 19 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes beschließt der Stadtrat

  1. die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 des Eigenbetriebes Alten- und Pflege­heim Radeberg
  2. den Jahresverlust in voller Höhe aus dem Gewinnvortrag zu tilgen sowie
  3. die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2010.

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