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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Radeberg vom 29.09.2010

Vereidigung eines Stadtrates

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Herr Lemm vereidigt Herrn Sören Ohl zum Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg mit folgenden Worten:

„Ich gelobe, dass ich mein Amt nach bestem Wissen
und Können im Interesse der Großen Kreisstadt Radeberg führen,
Verfassung und Recht achten und verteidigen und
Gerechtigkeit gegenüber Allen üben werde.“

Informationsvorlage zur Breitbandversorgung

Der Oberbürgermeister informiert den Stadtrat über den Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Landkreis Bautzen und der Großen Kreisstadt Radeberg zum Ausbau der Breitbandver­sorgung in Radeberg. Der Landkreis Bautzen übernimmt die konzeptionelle Planung der Breit­bandversorgung in den unterversorgten Ortsteilen von Radeberg.

Beschluss Nr.:  SR072-2010

Gemäß § 19 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes beschließt der Stadtrat

  1. die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 des Eigenbetriebes Abwasserent­sorgung Radeberg
  2. den Jahresgewinn in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen sowie
  3. die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2009.

Beschluss Nr.:  SR073-2010

Gemäß § 19 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes beschließt der Stadtrat

  1. die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 des Eigenbetriebes Stadtwirtschaftshof Radeberg
  2. den Jahresgewinn in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen sowie
  3. die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2009.

Beschluss Nr.:  SR074-2010

Gemäß § 19 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes beschließt der Stadtrat

  1. die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 des Eigenbetriebes Alten- und Pflege­heim Radeberg
  2. den Jahresverlust in voller Höhe aus dem Gewinnvortrag zu tilgen sowie
  3. die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2009.

Beschluss Nr.: SR078-2010

Die Geltungsdauer der am 05.10.2007 in Kraft getretenen Veränderungssperre für den Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 31 „Eschebach – Gewerbehof“ wird zur Sicherung der Ziele der Planung auf Grund der besonderen Umstände dieser Planung in Anwendung von § 17 Abs. 2 BauGB zum 2. Mal um 1 Jahr verlängert.

Die Gültigkeit dieser Veränderungssperre verlängert sich somit bis einschließlich 05.10.2011.

Beschluss Nr.: SR083-2010

Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für die o.g. Baumaßnahme auf Grund des wirtschaftlichsten Angebotes in Höhe von 200.863,17 € an die Fa. Eurovia VBU GmbH Dresden zu vergeben.

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