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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Radeberg vom 28.04.2010

Beschluss Nr.: SR042-2010

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Der Stadtrat beschließt die Gesamtausgabe in Höhe von 494.000 EUR für die Baumaßnahme Robert-Blum-Weg. Die Ausgabe setzt sich aus Leistungen für die Abwasseranlagen (Mischwasserkanal) in Höhe von 210.000 EUR, welche vom Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Radeberg zu tragen sind, und Leistungen für den Deckenbau in Höhe von 284.000 EUR, welche durch die Stadt zu tragen sind, zusammen.

Die Deckung erfolgt beim Eigenbetrieb in Höhe von 42.000 EUR aus investivem Straßenentwässerungsanteil, welcher durch die Stadt zu tragen ist und aus der allgemeinen Rücklage der Kernstadt finanziert wird, und in Höhe von 168.000 EUR aus Eigenmitteln des Eigenbetriebes. Die Deckung für die Leistungen am Straßenkörper erfolgt in Höhe von 150.000 EUR aus Mehreinnahmen an investiver Schlüsselzuweisung und in Höhe von 134.000 EUR aus Entnahme aus der allgemeinen Rücklage der Kernstadt.

Beschluss Nr.: SR036-2010

  1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg beschließt den Verkauf der Flurstücke 244 (2.865 m² zu 8,00 EUR/m²), 245/3 (844 m² zu 8,00 EUR/m²), 245/5 (2.559 m² zu 8,00 EUR/m²) und 248/3 (8.424 m², davon 7.424 m² zu 8,00 EUR/m² und 1.000 m² zu 13,00 EUR/m²) der Gemarkung Ullersdorf mit einer Gesamtfläche von 14.692 m² zum Preis von 122.536,00 EUR zuzüglich Grunderwerbsnebenkosten an die Golfanlage Ullersdorf GmbH & Co KG, Am Golfplatz 1 in 01454 Radeberg.
  2. In den Kaufvertrag wird aufgenommen, dass der Erwerber für den Fall, dass sich die bauplanungsrechtliche Einordnung der Flurstücke in den nächsten 10 Jahren ändert (z.B. durch ein Bauleitplanverfahren für den Vertragsgegenstand bzw. für Grundstücke in unmittelbarer Nachbarschaft, das sich auch bauplanungsrechtlich auf den Vertragsgegenstand auswirkt) und dies eine Erhöhung des Bodenwertes zur Folge hat, die Erhöhung bis zu einem Wert von 25,00 EUR/m² an die Große Kreisstadt Radeberg ausgleicht.
  3. Weiterhin soll der Kaufvertrag eine Mehrerlösklausel für die nächsten 10 Jahre enthalten, falls der Erwerber die Flurstücke (oder Teile davon) zu einem höheren Wert weiter veräußert, als er es von der Großen Kreisstadt Radeberg erworben hat.

Beschluss Nr.: SR038-2010

  1. Der Entwurf des Durchführungsvertrages nach § 12 BauGB wird gebilligt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt den Durchführungsvertrag mit dem Vorhabensträger, Herrn Schubert, abzuschließen.
  2. Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und der berührten Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird in allen Punkten beschlossen.
  3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 „Erweiterung Bürogebäude Schubert“, Bearbeitungsstand 04.02.2010 mit redaktionellen Änderungen vom 01.04.2010, wird als Satzung beschlossen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach rechtskräftigen Abschluss des Durchführungsvertrages sowie nach erfolgter Genehmigung in Kraft zu setzen.

Beschluss Nr.: SR041-2010

Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer Gewerbeparzelle im Gewerbegebiet Pillnitzer Straße Ost bestehend aus einer Teilfläche des Flurstückes 1174/ 36 der Gemarkung Radeberg mit einer Größe von ca. 3.000 m² zum Preis von ca. 60.000,00 Euro zuzüglich Grunderwerbsnebenkosten an die Firma MERA GmbH, Badstraße 20, 01454 Radeberg.

Beschluss Nr.: SR043-2010

Es wird eine interfraktionelle Arbeitsgruppe unter Leitung des Oberbürgermeisters gebildet, der je ein Mitglied der Stadtratsfraktionen sowie Mitarbeiter des Bauamtes angehören und die die Ausgestaltung und die baurechtlichen Möglichkeiten der weiteren Untersetzung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Radeberg für folgende zu entwickelnde Flächen berät:

  • Eschebachgelände
  • Hauptstraße 61 (Druckerei)
  • Fläche zwischen Oberstraße und Landwehrweg

Im Ergebnis der Tätigkeit der Arbeitsgruppe ist dem Technischen Ausschuss spätestens zum Ende des III. Quartals 2010 eine diskussionsfähige Vorlage zur Beratung vorzulegen.

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