Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 16.10.2012
Beschluss Nr.: T088-2012
Sanierungsgebiet „Innenstadt“ Radeberg
Antrag auf Genehmigung der Werbeanlage an dem Gebäude Schloßstr. 14, Flurstück 322 der Gemarkung Radeberg
- Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB)
- Genehmigung nach Sanierungssatzung (§§ 144, 145 BauGB)
Für die Werbeanlage an dem Gebäude Schloßstr. 14, Flurstück 322 der Gemarkung Radeberg, bestehend aus einer transparenten Plexiglasscheibe über der Eingangstür (Maße 170 cm x 34 cm) mit der Aufschrift BARMER GEK und einer oberhalb an dem Schild angebachten Lichtleiste werden folgende Zustimmungen erteilt:
- Genehmigung nach Erhaltungssatzung „Innenstadt“ (§§ 172, 173 BauGB),
- Genehmigung nach Sanierungssatzung „Innenstadt“ (§§ 144, 145 BauGB).
Auf die erforderliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung wird hingewiesen.
Beschluss Nr.: T089-2012
Sanierungsgebiet „Innenstadt“ der Stadt Radeberg
Sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB zur Grundstücksveräußerung einer Teilfläche des Flurstückes 284 der Gemarkung Radeberg
Der Technische Ausschuss erteilt zum Verkauf einer Teilfläche von ca. 500 m² des Flurstückes 284 der Gemarkung Radeberg,
Kaufvertrag UR-Nr. 1014/2012 vom 31.08.2012 mit Nachtragsurkunde UR-Nr. 1077/2012 vom 18.09.2012, Notar H.W. Lürken
Veräußerer: EUPICO Berlin GmbH, Geschäftsführer Hr. Knetsch
Erwerber: Eheleute Herr Dr. Kay Potzger und Frau Michaela Thiele
die sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB.
Radeberg, den 16.10.2012