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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 11.09.2012

Beschluss Nr.: T079-2012

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Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Stellplätzen, Schillerstr., Flstck. 1308/4 Gemarkung Radeberg

  • Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB

Für die geplante Errichtung eines Einfamilienhauses, Flstck. 1308/4 Gemarkung Radeberg, Schillerstr. wird folgende Zustimmung mit Nebenbestimmung erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.

Nebenbestimmungen:
Zur Wahrung des Ortsbildes und um das Einfügen in die nähere Umgebung zu gewährleisten, wird das Einvernehmen der Gemeinde unter der Bedingung erteilt, dass die geplante Dachneigung entsprechend dem vorhanden benachbarten Gebäudebestand auf > 35 ° erhöht wird.

Beschluss Nr.: T077-2012

Umnutzung bestehender Lagerhalle zum Bürogebäude, Robert – Bosch – Str. 10, Flstck. 1432/31 Gemarkung Radeberg

  • Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB

Zu der geplanten Umnutzung einer bestehenden Lagerhalle zum Bürogebäude, Robert - Bosch - Str. 10, Flstck. 1432/31 Gemarkung Radeberg wird folgende Zustimmung mit Nebenbestimmungen erteilt:

  • Envernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.

Nebenbestimmung:
Das Grundstück 1432/31 Gemarkung Radeberg liegt nicht in angemessener Breite an einer öffentlichen Straße (grenzt an keine öffentliche Straße). Zur Sicherung der verkehrlichen Erschließung muss die vorhandene Zufahrt über die Flurstücke 1706, 1710/3, 1705/4, 1705/5, 1708/1 Gemarkung Radeberg, entsprechend den Bestimmungen von § 2 Abs. 11 SächsBO rechtlich gesichert gesichert werden.

Beschluss Nr.: T076-2012

Sanierungsgebiet „Innenstadt“ Radeberg
Sanierung des Gebäudes Wasserstr.13, Flurstück 276a der
Gemarkung Radeberg

  • Genehmigung nach Sanierungssatzung (§§144,145 BauGB)
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172,173 BauGB)
  • Genehmigung nach § 14 Abs. 1 der Gestaltungssatzung Radeberg

Für die Dacheindeckung des Gebäudes Wasserstr. 13 mit dem rötlichen Reformziegel Topas 13 V, die Beseitigung einer Dachgaube auf der straßenabgewandten Seite des Gebäudes und die Fassadengestaltung des Gebäudes Wasserstraße 13 mit den Farbtönen der Firma Living Colors Relius Zobel Nr. S 1002-Y oder S 1002-Y50R oder S1502-Y50R mit weiß abgesetzten Faschen, Flurstück 276a der Gemarkung Radeberg, werden folgende Zustimmungen erteilt:

  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung „Innenstadt“ (§§ 172, 173 BauGB),
  • Genehmigung nach Sanierungssatzung „Innenstadt“ (§§ 144, 145 BauGB),
  • Genehmigung nach § 14 Abs. 1 der Gestaltungssatzung Radeberg.

Beschluss Nr.: T075-2012

Antrag zum Einbau von 2 Dachflächenfenstern 66 x 118 cm und einer Satelittenanlage, Flstck. 1309/23 Gemarkung, Winkelwiese 2

  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung „Kohlrabiinsel“ i.V.m. §§ 172, 173 BauGB

Für den geplanten Einbau von 2 Dachflächenfenstern auf der Giebelseite mit den Abmessungen 66 x 118 cm, Winkelwiese 2, Flstck. 1309/23 Gemarkung Radeberg, wird folgende Zustimmung erteilt:

  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung „Kohlrabiinsel“ i. V.m. §§ 172 und 173 BauGB.

Für die geplante Errichtung einer Satelitenanlage innerhalb dieser Fensterfront Winkelwiese 2, Flstck. 1309/23 Gemarkung Radeberg, wird folgende Zustimmung nicht erteilt:

  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung „Kohlrabiinsel“ i. V.m. §§ 172 und 173 BauGB.

Beschluss Nr.: T078-2012

Hinweistafel (Aufsteller mit Firmeninformationen und Öffnungszeiten des Wertstoffhandels) Pillnitzer Str. 1, Flstck. 1199 a Gemarkung Radeberg

  • Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB

Für die geplante Errichtung einer Hinweistafel (Aufsteller mit Firmeninformationen und Öffnungszeiten für Wertstoffhandel), Pillnitzer Str. 1, Flstck. 1199 a Gemarkung Radeberg wird folgende Zustimmung erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde in Anwendung von § 34 BauGB.

Radeberg, den 11.09.2012

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