Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 19.06.2012
Beschluss Nr.: T062-2012
Auftragsvergabe Erneuerung Stützmauer Große Röder/ Schlossstraße
Der Technische Ausschuss beschließt die Auftragsvergabe für die Erneuerung der Stützmauer Große Röder/ Schlosstraße in Radeberg an die Firma BTOe Berg-und Tiefbau GmbH Oelsnitz, mit einer Auftragssumme von 124.567,53 €
Beschluss Nr.: T067-2012
Errichtung eines Begrüßungsschildes „Bierstadtportal“, Kreisverkehr Pillnitzer Str. / Richard – Wagner – Str. / Agathe – Zeiss – Str., Flstck. 1196/18, 1194 i, 1220/46, 1196/9 Gemarkung Radeberg
- Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB
Für die geplante Errichtung eines Begrüßungsschildes „Bierstadtportal“, Kreisverkehr Pillnitzer Str. / Richard – Wagner – Str. / Agathe – Zeiss – Str., Flstck. 1196/18, 1194 i, 1220/46, 1196/9 Gemarkung Radeberg wird folgende Zustimmung erteilt:
- Einvernehmen der Gemeinde unter Anwendung von § 34 BauGB.
Beschluss Nr.: T063-2012
Sanierung „Innenstadt“ Radeberg
Stellungnahme der Gemeinde zum Bauantrag der Errichtung von Balkonen an dem Mehrfamilienhaus Hauptstr. 21, Flurstück 225 der Gemarkung Radeberg
- Sanierungsrechtliche Genehmigung (§§ 144, 145 BauGB)
- Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172,173 BauGB)
- planungsrechtliche Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB
Für die Errichtung von Balkonen an dem Mehrfamilienwohnhaus Hauptstr. 21, Flurstück 225 der Gemarkung Radeberg, werden folgende Zustimmungen erteilt:
- Genehmigung nach Sanierungssatzung ( §§ 144, 145 BauGB)
- Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB)
- Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.
Beschluss Nr.: T064-2012
Sanierungsgebiet „Innenstadt“ Radeberg
Verwendung von städtischen Eigenmitteln aus dem Haushaltsausgaberest des Stadtsanierungshaushaltes zur Fassadensanierung des Ratssaales, Markt 19/ Oberstraße
Der Technische Ausschuss beschließt die Verwendung der städtischen Eigenmittel aus dem Haushaltsausgaberest der im Jahr 2011 nicht bewilligten Finanzhilfen des Stadtsanierungshaushaltes „Innenstadt“ Radeberg in Höhe von 154.700,00 € für die Sanierung der Fassade des Ratssaales, Markt 19/ Oberstraße.
Beschluss Nr.: T065-2012
Sanierungsgebiet „Innenstadt“ Radeberg
Verwendung von städtischen Eigenmitteln aus dem Haushaltsausgaberest des Stadtsanierungshaushaltes für den nicht förderfähigen Anteil der Baumaßnahme Feuerlöschleitung/ Hauptburg Schloss Klippenstein
Der Technische Ausschuss beschließt die Verwendung der städtischen Eigenmittel aus dem Haushaltsausgaberest der im Jahr 2011 nicht bewilligten Finanzhilfen des Stadtsanierungshaushaltes „Innenstadt“ Radeberg in Höhe von 10.500,00 € für den nicht förderfähigen Anteil der Baumaßnahme Feuerlöschleitung/ Hauptburg Schloss Klippenstein.
Beschluss Nr.: T068-2012
Sanierungsgebiet „Innenstadt“ Radeberg
Sanierung der Gebäudefassade Hauptstr. 33- 37, Flurstücke 139/2, 140/1 und 141/1 der Gemarkung Radeberg
- Genehmigung nach Sanierungssatzung (§§144,145 BauGB)
- Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172,173 BauGB)
Für die Sanierung der Gebäudefassade Hauptstr. 33- 37, Flurstücke 139/2, 140/1 und 141/1 der Gemarkung Radeberg, werden folgende Zustimmungen erteilt:
- Genehmigung nach Sanierungssatzung (§§ 144, 145 BauGB) mit Auflagen/ Bedingungen nach § 145 Abs. 4 BauGB,
- Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB).
Auflagen/ Bedingungen in Anwendung von § 145 Abs. 4 BauGB:
Die aufgeputzten Fenstergewände sind als 12 cm bis 15 cm breite, im Putz abgesetzte Fasche wieder herzustellen.
Beschluss Nr.: T066-2012
Kindertagesstätte „Max und Moritz“, Sanierung Haus 1
Bevollmächtigung des Oberbürgermeisters zur Auftragsvergabe Los 11 – Putzarbeiten u. Innendämmung sowie Los 17 – Tischlerarbeiten für Fenster und Außentüren
Der Technische Ausschuss der Großen Kreisstadt Radeberg bevollmächtigt den Oberbürgermeister, Herrn Gerhard Lemm, die Aufträge für die Lose 11 – Putzarbeiten und Innendämmung sowie 17 – Tischlerarbeiten Fenster und Außentüren bei der Baumaßnahme Kindertagesstätte „Max und Moritz“, Sanierung Haus 1 zu vergeben.
Radeberg, den 19.06.2012