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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 22.11.2011

Beschluss Nr.: T071-2011

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Sanierungsgebiet „Innenstadt“ Radeberg
Abbruch des Gebäudes einschließlich aller Hinterhäuser Hauptstr. 24, Flurstück 94 der Gemarkung Radeberg

  • Sanierungsrechtliche Genehmigung (§§ 144, 145 BauGB)
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB)
  • Abschluss eines Ordnungsmaßnahmevertrages
1. Für den Abbruch des Gebäudes einschließlich aller Hinterhäuser Hauptstr. 24, Flurstück 94 der Gemarkung Radeberg werden folgende Zustimmungen erteilt:
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung „Innenstadt“ in Anwendung von §§ 172, 173 BauGB,Genehmigung nach Sanierungssatzung „Innenstadt“ in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB mit Auflagen/Bedingungen nach § 145 Abs. 4 BauGB.

Auflagen/ Bedingungen nach § 145 Abs. 4 BauGB:

Im Zeitraum von 3 Jahren ist ein Ersatzneubau zu errichten. Nach Ausführung der Abbrucharbeiten ist das Grundstück sach- und fachgerecht zu beräumen und bis zur Wiederbebauung zu begrünen, zu pflegen und zu unterhalten, die Außenwände der angrenzenden Gebäude sind mit einer Wetterschutzschale/- schicht zu versehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 61 Abs. 3 SächsBO die beabsichtigte Beseitigung von baulichen Anlagen mindestens 1 Monat zuvor der Unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3 muss die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, von einem Tragwerksplaner im Sinne des § 66 Abs. 2 Satz 1 und 2 SächsBO bestätigt sein.

2. Der Technische Ausschuss der Stadt Radeberg beschließt, auf der Grundlage des Antrages zur Förderung vom 08.11.2011 und der eingereichten und durch den Sanierungsträger geprüften Kostenaufstellung einen Ordnungsmaßnahmevertrag zur Förderung der Abbruchmaßnamen in Verbindung mit einer Neubauverpflichtung an gleicher Stelle abzuschließen. Der Kostenerstattungsbetrag beträgt gemäß Förderregelung der Stadt Radeberg maximal 15.338,- Euro. Die Auszahlung des Kostenerstattungsbetrages erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel in ausreichender Höhe durch den Fördermittelgeber.

Beschluss Nr.: T072-2011

Sanierungsgebiet „Innenstadt Radeberg“
Sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB zur Grundstücksveräußerung des Flurstückes 253 der Gemarkung Radeberg, Mittelstr. 4

Der Technische Ausschuss erteilt zum Verkauf des Flurstückes 253 der Gemarkung Radeberg, Kaufvertrag UR-Nr. 1102/2011 Pa vom 24.10.2011 mit Nachtragsurkunde vom 11.11.2011, Notar H. W. Lürken, Dresden die sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB.

Beschluss Nr.: T073-2011

Antrag auf Vorbescheid für Neubau eines 1-2 Familienwohnhauses bzw. Doppelhauses Wiesenweg 3, Flstck. 1304C

  • Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB

Für den geplanten Neubau eines 1-2 Familienwohnhauses bzw. Doppelhauses Wiesenweg 3, Flstck. 1304C Gemarkung Radeberg, wird folgende Zustimmung erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB mit Nebenbestimmung.

Nebenbestimmung:

Im Baugenehmigungsverfahren ist die ausreichend gesicherte Erschließung nachzuweisen (auch rechtliche Sicherung). Dies gilt insbesondere für Erschließungsanlagen (Leitungen, Zufahrten mit Nachweis der Einhaltung der Bestimmungen von § 5 SächsBO...) die auf Grund der geplanten Grundstücksteilung und aber auch ohne Grundstücksteilung erforderlich sind.

Beschluss Nr.: T074-2011

Errichtung Kaltvergaseranlage, Heinrich – Gläser – Str. 20, Flstck. 1451/2 Gemarkung Radeberg

  • Stellunmgnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB

Für die geplante Errichtung einer Kaltvergaseranlage, Heinrich – Gläser – Str. 20, Flstck. 1451/2 Gemarkung Radeberg, wird folgende Zustimmung erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 Abs. 3a BauGB.

Radeberg, den 22.11.2011

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