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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 22.03.2011

Beschluss Nr.: T014-2011

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Der Technische Ausschuss erteilt zum Verkauf des Flurstückes 211a der Gemarkung Radeberg, die sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB.

Beschluss Nr.: T018-2011

Der Technische Ausschuss erteilt zum Verkauf des Flurstückes 211a der Gemarkung Radeberg, die sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB.

Beschluss Nr.: T019-2011

Der Technische Ausschuss erteilt zum Verkauf des Flurstückes 210 der Gemarkung Radeberg, die sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB.

Beschluss Nr.: T021-2011

Der Technische Ausschuss erteilt zum Verkauf  des Flurstückes 243 der Gemarkung Radeberg, die sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB.

Beschluss Nr.: T020-2011

Der Antrag auf Vorbescheid für Um- und Teilanbau an das vorhandene massive Wochenendhaus, Friedrichstal 4, Flstck. 1622/4, wird folgende Zustimmung nicht erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 35 Abs. 2 BauGB.

Beschluss Nr.: T022-2011

Für die Werbeanlagen am Gebäude Hauptstraße 39, Flurstück 138 der Gemarkung Radeberg, bestehend aus der halbtransparent beklebten Acrylglastafel links neben dem Schaufenster mit den Maßen 50 cm x 100 cm und dem unbeleuchteten Werbeausleger mit einer Größe von 45 cm x 45 cm werden folgende Zustimmungen erteilt:

  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung "Innenstadt" (§§ 172, 173 BauGB),
  • Genehmigung nach Sanierungssatzung "Innenstadt" (§§ 144, 145BauGB).

Beschluss Nr.: T023-2011

Für die Errichtung von Balkonen an einem Mehrfamilienwohnhaus auf dem Flurstück 211b der Gemarkung Radeberg werden folgende Zustimmungen erteilt:

  • Genehmigung nach Sanierungssatzung (§§ 144, 145 BauGB),
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB),
  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.

Beschluss Nr.: T025-2011

Für die Änderung der Fassadenansicht durch das Ersetzen von Schaufenstern mit kleineren Fenstern an dem Wohn- und Geschäftshaus Hauptstraße 14 auf dem Flurstück 42 der Gemarkung Radeberg werden folgende Zustimmungen erteilt:

  • Genehmigung nach Sanierungssatzung (§§ 144, 145 BauGB),
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB).

Beschluss Nr.: T026-2011

Der Betriebsausschuss bestätigt den Kauf eines Multicar FUMO - Carrier 4x4 inkl. Flachsilostreuer FSS 1100 und Schneepflug FRS 2004 der Fa. Fiedler, mit einem Kaufpreis von 91.472,92 € (Brutto) als Ersatzinvestition für den Stadtwirtschaftshof Radeberg.

Radeberg, den 22.03.2011

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