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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 22.02.2011

Beschluss Nr.: T015-2011

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Für die geplante Errichtung und Betrieb eines Blockheizkraftwerkes (Gas - Otto - BHKW) zur Strom- und Wärmeerzeugung mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 1,428 KW, elektrische Leistung 600 KW, einschließlich des dazugehörigen Abgaskamins mit einer Höhe von 20,30 m am Standort Heizwerk Schillerstr., Flstck. 1288/6 und 1288/7, Schillerstr. 74 wird folgende Zustimmung mit Nebenbestimmungen erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB.

Nebenbestimmungen:

Sollte sich bei der Hydrantenprüfung herausstellen, dass die erforderliche Löschwassermenge nicht über das Trinkwassernetz abzusichern geht, wird die Verwaltung beauftragt, mit der ENSO Sachsen Ost AG einen Erschließungsvertrag nach § 124 BauGB abzuschließen, der die Kostenübernahme und Herstellung einer Lösung für die ausreichende Löschwasserversorgung (z.B. Errichtung einer Zisterne auf dem Baugrundstück) durch die ENSO Sachsen Ost AG beinhaltet. Dieser Vertrag wird in diesem Fall die Bedingung für die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde.

Radeberg, den 22.02.2011

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