Skip to content

Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 18.06.2013

Beschluss Nr.: T049-2013

»zurück«

Stellungnahme der Gemeinde zum Bauantrag für die Errichtung eines Spielgeräteschuppens im Gelände der Ev.-Luth. KITA "Baumhaus", Flurstück 445/1 der Gemarkung Radeberg, Am Baumhaus 1

  • Sanierungsrechtliche Genehmigung ( §§ 144, 145 BauGB)
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung ( §§ 172, 173 BauGB)
  • planungsrechtliche Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB

Für die Errichtung eines Spielgeräteschuppens im Gelände der Ev.-Luth. KITA "Baumhaus", Flurstück 445/1 der Gemarkung Radeberg, Am Baumhaus 1 werden folgende Zustimmungen mit Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 48 „Baumhaus- Christliche Kindertages- und Familienbildungsstätte Radeberg" nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt:

  • Genehmigung nach Sanierungssatzung ( §§ 144, 145 BauGB)
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB)
  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 30 BauGB.

Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 48 „Baumhaus- Christliche Kindertages- und Familienbildungsstätte Radeberg" in Anwendung von § 31 Abs. 2 BauGB:

Die Errichtung des Spielgeräteschuppens außerhalb der durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ausgewiesenen überbaubaren Fläche ist zulässig.

Beschluss Nr.: T051-2013

Sanierungsgebiet "Innenstadt" Radeberg
Sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB zur Grundstücksveräußerung der Flurstücke 100 und 83/2 der Gemarkung Radeberg, Schulstr. 1

Der Technische Ausschuss erteilt zum Verkauf der Flurstücke 100 und 83/2 der Gemarkung Radeberg, Schulstr. 1

Kaufvertrag UR-Nr. B 1160/2013 vom 03.06.2013, Notar Michael Becker, Dresden

Veräußerer: Frau Cornelia Schelzel
Erwerber: Herr Jaroslaw Budny und Frau Jolanta Budny

die sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB.

Beschluss Nr.: T052-2013

Auftragsvergabe Ausbau Mozartstraße in Radeberg

Der Technische Ausschuss beschließt die Auftragsvergabe für den Ausbau Mozartstraße zu dem Angebotspreis des Angebotes vom 06.06.2013 in Höhe von 164.584,20 € an die Firma EUROVIA VBU NL Dresden.

Die Deckung erfolgt aus im Haushalt bereit gestellten Mitteln.

Beschluss Nr.: T053-2013

Bau eines Waschplatzes auf dem Grundstück des Stadtwirtschaftshofes Radeberg, Dammweg 2 (2.BA)

Der Betriebsausschuss stimmt dem Bau des 2. Bauabschnittes des Waschplatzes für den Eigenbetrieb Stadtwirtschaftshof auf dem Grundstück Dammweg 2 in Radeberg durch die Fa. Eurovia VBU GmbH Radeberg im Wert von 61.000,00 € zu.

Beschluss Nr.: T054-2013

Errichtung eines Bienenstandes, Pillnitzer Str. 8, Flstck. 1368/3 Gemarkung Radeberg

  • Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB

Der geplanten Errichtung eines Bienenstandes, Pillnitzer Str. 8, Flstck. 1368/3 Gemarkung Radeberg wird folgende Zustimmung erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.

Beschluss Nr.: T055-2013

Neubau eines Wohnhauses, Pulsnitzer Str., Flstck. 784/7 Gemarkung Radeberg

  • Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB

Für den geplanten Neubau eines Wohnhauses, Pulsnitzer Str., Flstck. 784/7 Gemarkung Radeberg wird folgende Zustimmung erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.

Beschluss Nr.: T056-2013

Stellungnahme der Gemeinde zum Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Abbruch der Garage, Flurstück 284/1 der Gemarkung Radeberg, Wasserstr. 22

  • Sanierungsrechtliche Genehmigung ( §§ 144, 145 BauGB)
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung ( §§ 172, 173 BauGB)
  • Genehmigung nach § 14 Abs. 1 der Gestaltungssatzung Radeberg
  • planungsrechtliche Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB

Für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Abbruch der Garage, Flurstück 284/1 der Gemarkung Radeberg, Wasserstr. 22 werden folgende Zustimmungen in Abweichung von § 11 Abs. 4 der Gestaltungssatzung für das Gebiet „Innenstadt" Radeberg erteilt:

  • Genehmigung nach Sanierungssatzung ( §§ 144, 145 BauGB)
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB)
  • Genehmigung nach § 14 Abs. 1 der Gestaltungssatzung Radeberg
  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.

»zurück«