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Stadt Radeberg

Bekanntmachung

Abstimmungsbekanntmachung (Bürgerentscheid)

25/01/24

Abstimmungsbekanntmachung der Großen Kreisstadt Radeberg zur Durchführung eines Bürgerentscheids
zu einem Beschluss des Stadtrates zur zukünftigen Entwicklung der Stadt Radeberg (§ 27 Sächs.KomWO, § 9 SächsKomVerfDVO)

  1. Abstimmung
    Am 23.02.2025 findet ein Bürgerentscheid zu einem Beschluss des Stadtrats „Zur zukünftigen Entwicklung der Stadt Radeberg“ statt. Die Abstimmung dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
  2. Abstimmungsfrage
    Mit dem Bürgerentscheid sollen die abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Großen Kreisstadt Radeberg über folgende Frage mit Ja oder Nein abstimmen: „Sind Sie dafür, dass der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg im Rahmen der bereits beschlossenen Bauleitplanung „Gewerbegebiet Radeberg Ost / Arnsdorf West, Teilfläche Radeberg“ und „Gewerbegebiet Radeberg Süd / Arnsdorf westlich S177, Teilfläche Radeberg“ (Aufstellungsbeschlüsse SR077-2023 und SR078-2023 vom 31.01.2024) überprüft, ob und in welchem Umfang Gewerbeflächen ausgewiesen werden können und damit die Beachtung aller öffentlichen und privaten Belange – z. B. die des Natur-, des Landschafts-, des Umweltschutzes und der Land- und Forstwirtschaft sowie allen Interessen der Bürgerinnen und Bürger – und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der zuständigen Behörden im Verfahren sicherstellt?“
  3. Quorum
    (gemäß § 24 Abs. 3 Sächsische Gemeindeordnung – kurz: SächsGemO) Bei einem Bürgerentscheid ist der zur Abstimmung gestellte Entscheidungsvorschlag angenommen, wenn er die Mehrheit der gültigen Stimmen erhält und diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten beträgt. Ist die erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden, hat der Gemeinderat zu entscheiden.
  4. Begründung und Kostendeckung:
    4.1 Begründung:
    Der Stadtrat hatte am 31.01.2024 zwei Beschlüsse zur Aufstellung von Bebauungsplänen mehrheitlich gefasst. Nur in diesem gesetzlich vorgegebenen Verfahren können alle Belange, die zur Beurteilung des Ob und Wie von Baugebieten benötigt werden, rechtsfest geklärt und abgewogen werden. Gegen diese Beschlüsse wurde jeweils ein Bürgerbegehren initiiert. Zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gibt es zwei gegensätzliche Rechtsgutachten. Da davon auszugehen ist, dass die Gerichte bzw. die Kommunalaufsicht eine längere Zeit zur endgültigen juristischen Bewertung benötigen werden, beantragten die Fraktionen CDU, Wir für Radeberg und Gemeinsame Zukunft für die baldige Herstellung der Rechtssicherheit, einen eigenen Bürgerentscheid herbeizuführen. Dieser soll gemeinsam mit der bevorstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stattfinden. Damit werden die Bürgerinnen und Bürger nur einmal zur Wahlentscheidung aufgerufen. Dieses Verfahren sichert eine hohe Bürgerbeteiligung und hat zugleich auch in organisatorischer und finanzieller Hinsicht Vorteile. Mittels umfassender Öffentlichkeitsarbeit wird sichergestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger umfassend über den Bürgerentscheid informiert werden. Damit wird für alle die notwendige Transparenz hergestellt.
    4.2 Kostendeckung:
    Der Stadtrat von Radeberg hat am 31.01.2024 die Aufstellung von Bebauungsplänen für zwei Gewerbegebiete beschlossen. Die eine Fläche umfasst auf Radeberger Flur ca. 34,2 ha und befindet sich zwischen Radeberg und Wallroda. Die andere Fläche liegt zwischen Radeberg, Großerkmannsdorf sowie Kleinwolmsdorf und betrifft ca. 22 ha auf Radeberger Flur. Die beiden Gewerbegebiete sind ein interkommunales Projekt mit der Gemeinde Arnsdorf und umfassen bis zu 135 ha. Auf Grundlage der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern haben beide Kommunen je eine Projektförderung als Anteilsfinanzierung erhalten. Bei Radeberg handelt es sich dabei um einen Fördersatz in Höhe von 55 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von insgesamt rund 365.000 Euro.
    Die Förderung beinhaltet folgende Planungsleistungen:
    • die Honorarkosten für die Erstellung des Bebauungsplanes
    • die Honorarkosten für die Erstellung des Landschafts- und Grünordnungsplanes
    • sowie baugebietsbezogene Energie- und Wärmekonzepte für dieses Gewerbegebiet.
    Für die Deckung der Eigenanteile wurden Restsummen aus der allgemeinen Instandhaltung der Hoch- und Tiefbauobjekte aus dem Jahr 2023 bereitgestellt.
  5. Abstimmungsgebiet:
    5.1.
    Die Gemeinde ist eingeteilt in folgende 14 Wahlbezirke: In den Abstimmungs-/Wahlbenachrichtigungen, die den Abstimmungsberechtigten in der Zeit bis zum 02.02.2025 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, indem die oder der Wahlberechtigte wählen kann. Da am selbigen Tag die Wahl zum 21. Deutschen Bundestags stattfindet, erhalten Sie für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag sowie für den Bürgerentscheid eine gemeinsame Abstimmungs-/ Wahlbenachrichtigung.
Nr. des 
Wahlbezirkes
Lage des Wahlraums barrierefrei
01 Ludwig-Richter-Oberschule
WB I, Zi. 8 EG, Haus C
Lotzdorfer Straße 51,
01454 Radeberg
Nein
02 Alten- und Pflegeheim Radeberg, WB II
Pulsnitzer Straße 58,
01454 Radeberg
Ja
03 Rathaus, WB III, Ratssaal
Markt 17-19, 01454 Radeberg
Nein
04 Grundschule Stadtmitte,
WB IV, Foyer
Schulstraße 1, 01454 Radeberg
Nein
05  Pestalozzi-Oberschule I,
WB V, Zi. 11
Pestalozzistraße 1,
01454 Radeberg
Nein
06 Pestalozzi-Oberschule II,
WB VI, Zi. 12
Pestalozzistraße 1,
01454 Radeberg
Nein
07 Grundschule Süd I, WB VII, Zi. 01
Heidestraße 21, 01454 Radeberg
Nein
08 Grundschule Süd II, WB VIII, Zi. 02
Heidestraße 21, 01454 Radeberg
Nein
09 Heideschule I, WB IX, E6,
Ferdinand-Freiligrath-Straße 27,
01454 Radeberg
Ja
10 Heideschule II, WB X, E7
Ferdinand-Freiligrath-Straße 27,
01454 Radeberg
Ja
11 BSZ Radeberg, WB XI
Robert-Blum-Weg 5,
01454 Radeberg
Nein
12 Gemeindezentrum Silberdiele,
WB XII, Veranstaltungsraum,
Rödertalstraße 71, 01454 Radeberg,
Liegau-Augustusbad
Ja
13 Dorfgemeinschaftshaus
Großerkmannsdorf
WB XIII, Versammlungsraum,
Alte Hauptstraße 24,
01454 Radeberg, Großerkmannsdorf
Ja
14 Grundschule Ullersdorf, WB XIV, EG
Dorfstraße 2, 01454 Radeberg,
Ullersdorf
Nein

 

     5.2. folgende 5 Briefwahlbezirke

     

 

Nr. des Brief- 
wahlbezirkes
Lage des Wahlraums barrierefrei
 BWV 1  Archiv, (Oberstraße 1)
Markt 17-19, 01454 Radeberg
 Ja
 BWV 2 Standesamt (Markt 19)
Markt 17-19, 01454 Radeberg
 Ja
BWV 3 Bürgerhaus, Bruno-Thum-Weg 2
01454 Radeberg
Nein
BWV 4 Vorraum Sekretariat OB
(2. OG Markt 19)
Markt 17-19, 01454 Radeberg
Ja
BWV 5 Fraktionszimmer (Hauptstraße 2) Ja

 5.3.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.
Die Stimmzettel sind von blauer Farbe.
Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und der Wählerin/dem Wähler bei Betreten des Wahlraumes ausgehändigt. Jede abstimmungsberechtigte Person hat eine Stimme. Die Abstimmung erfolgt in der Weise, dass die abstimmungsberechtigten Personen die auf dem amtlichen Stimmzettel befindliche Frage (siehe Pkt. 2 – Abstimmungsfrage) mit „JA“ oder „NEIN“ durch Kennzeichnung beantworten. Die Kennzeichnung keiner oder beider Entscheidungsvorschläge machen die Stimmenabgabe ungültig.

5.4.
Jede abstimmungsberechtigte Person kann – außer sie/er besitzt einen Wahlschein – nur in dem Wahlraum des Abstimmungs-/Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Abstimmungs-/ Wahlbenachrichtigung enthalten. Zur Wahl sind die Abstimmungs-/ Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Abstimmungs-/Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Der Stimmzettel muss von der Wählerin/vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Das Fotografieren und Filmen in der Wahlkabine ist verboten.
5.5.
Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des für ihn zuständigen Wahlgebietes in seiner Gemeinde oder durch Briefwahl wählen.
5.6.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag und einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen sowie den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem Wahlschein mit der unterschriebenen Versicherung an Eidesstatt so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeinde übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Gemeinde abgegeben werden.
5.7.
Jede/jeder Abstimmungsberechtigte kann ihr/sein Abstimmungsrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Abstimmungsrechts durch eine Vertretung anstelle der Abstimmungsberechtigten ist unzulässig. Abstimmungsberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen körperlicher Beeinträchtigung oder Behinderung gehindert sind, ihre Stimme allein abzugeben, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von den Abstimmungsberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Abstimmungsentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der Abstimmungsberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Abstimmung einer anderen Person erlangt.
5.8.
Wer unbefugt abstimmt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Abstimmung herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt stimmt auch ab, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Abstimmungsentscheidung des Abstimmungsberechtigten oder ohne eine geäußerte Abstimmungsentscheidung des Abstimmungsberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1und 3 des Strafgesetzbuches).
5.9.
Die Abstimmungshandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Abstimmungsbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Abstimmungsgeschäfts möglich ist. Der Abstimmungs-/Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr, in den im Punkt 5.2 benannten Räumen der Stadtverwaltung Radeberg zusammen.

Radeberg, den 16.01.2025
Frank Höhme, Oberbürgermeister