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Stadt Radeberg

Bekanntgabe

Beschlüsse der Stadtratssitzung vom 02.04.2025

25/04/11

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates vom 02.04.2025

Beschluss-Nr. SR019-2025

Der Stadtrat beschließt die neue Feuerwehrentschädigungssatzung mit den eingearbeiteten Änderungen.

Beschluss-Nr. SR021-2025

Der Stadtrat beschließt die Entwurfsplanung gemäß der Anlage für die Sanierung des Bestandsbaus und den Ersatzneubau der Hüttermühle als Grundlage für die Erstellung des Bauantrages, die Erarbeitung der Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Vergabe.

Der Stadtrat beschließt die Weiterführung der Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 und 6 nach HOAI (Erarbeitung der Ausführungsplanung und der Vorbereitung der Vergabe) parallel zur Bearbeitungsfrist des Fördermittelantrages durch die SAB. Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme im Jahr 2025 in Höhe von 370.100,00 EUR zur Finanzierung der Planungsleistungen der Leistungsphase 5 und 6 nach HOAI. Die Deckung erfolgt als Vorgriff der im aktuellen Haushaltsjahr investiv veranschlagten Haushaltsmittel.

Beschluss-Nr. SR024-2025

Der Stadtrat beschließt eine Auszahlung für die Maßnahme „1. BA Grundhafter Ausbau Güterbahnhofstraße, Heinrich-Gläser-Straße bis Schönfelder Straße“ im Jahr 2025 in Höhe von 582.000,00 € zur Sicherstellung der Eigenmittel für die weiterführende Planung, Vergabe und die Ausführung (Baubeschluss). Die Deckung erfolgt als Vorgriff der im aktuellen Haushaltsjahr investiv veranschlagten Haushaltsmittel.

Beschluss-Nr. SR020-2025

  1.  Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Wohnbebauung Otto – Bauer – Str. 6 und 8“ wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ~ 0,3 ha. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören die Flurstücke 448a, 449/e und 453/3 Gemarkung Radeberg. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung des Baurechtes für eine Bebauung mit Geschosswohnungsbau zur Verdichtung der Innenstadt.
  2. Es wird das Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) angewendet. Im Verfahren nach § 13 a BauGB wird in Anwendung von § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu geben.

Beschluss-Nr. SR106-2024

1. a) Die beigefügte Bewertung der 53 Anträge auf Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen und kann als Grundlage für die Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan der Stadt Radeberg dienen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis dieses Beschlusses den jeweiligen Antragsstellern mitzuteilen.

Frank Höhme, Oberbürgermeister