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Stadt Radeberg

Glättungssatzung

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Satzung zur Umrechnung und Glättung von DM in Euro-Beträgen in Satzungen der Stadt Radeberg

Inhaltsübersicht Artikel

Änderung der Hauptsatzung 1
Änderung der Betriebssatzung "Abwasserentsorgung" 2
Änderung der Betriebssatzung "Trinkwasserversorgung" 3
Änderung der Betriebssatzung "Alten- und Pflegeheim" 4
Änderung der Betriebssatzung "Stadtwirtschaftshof" 5
Änderung der Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr Radeberg 6
Änderung der Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr Liegau-Augustusbad 7
Änderung der Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr Ullersdorf 8
Änderung der Garagen- und Stellplatzsatzung 9
Änderung der Marktgebührensatzung 10
Änderung der Sondernutzungssatzung 11
Änderung der Vergnügungssteuersatzung 12
Änderung der Verwaltungskostensatzung 13
Änderung der Wasserversorgungssatzung - Benutzungsgebühren (Rdbg u. OT L.-A.) 14
Änderung der Wasserversorgungssatzung - Benutzungsgebühren (OT Ullersdorf) 15
Änderung der Wasserversorgungssatzung - Benutzungsgebühren (OT Großerk.) 16
In-Kraft-Treten, Übergangsvorschrift 17

Artikel 1

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Die Hauptsatzung der Stadt Radeberg vom 15.07.1999, öffentlich bekanntgemacht am 23.07.1999 in "die Radeberger", wird wie folgt geändert:

1. Im § 4 Abs. 3 Nr.1 wird die Angabe "60 TDM" durch die Angabe "31 T€" sowie die Angabe "210 TDM" durch die Angabe "107 T€" ersetzt.

2. Im § 4 Abs. 3 Nr. 2 wird die Angabe "12 TDM" durch die Angabe "6 T€" sowie die Angabe "21 TDM" durch die Angabe "11 T €" ersetzt.

3. Im § 5 Nr. Abs. 2 Nr.2, Nr. 4, Nr. 5, Nr. 6, und Nr. 7 werden die Angaben "5.000 DM" durch die Angaben "2500 €" sowie die Angaben "10.000 DM" durch die Angaben "5.000 €" ersetzt.

4. Im § 5 Abs. 2 Nr. 3 wird die Angabe "5.000 DM" durch die Angabe "2.500 €" und die Angabe "120.000 DM" durch die Angabe "61.000 €" ersetzt.

5. Im § 6 Abs. 2 Nr. 3 wird die Angabe "210.000 DM" durch die Angabe "107.000 €" ersetzt.

6. Im § 10 Abs. 2 Nr. 1 wird die Angabe "60.000 DM" durch die Angabe
"31.000 €" ersetzt.

7. Im § 10 Abs. 2 Nr. 2 wird die Angabe "12.000 DM" durch die Angabe
"6.000 €" ersetzt.

8. Im § 10 Abs. 2 Nr. 5, Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8, Nr. 9, Nr. 10 und Nr. 11 werden die Angaben "5.000 DM" durch die Angaben "2.500 €" ersetzt.

Artikel 2

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Die Betriebssatzung des Eigenbetriebes "Abwasserentsorgung Radeberg" vom 28.11.1996, öffentlich bekanntgemacht am 07.02.1997 in "die Radeberger", geändert am 21.06.2000, wird wie folgt geändert:

1. Im § 7 Nr. 2 werden die Angabe "60.000 DM" durch die Angabe "31.000 €"
und die Angabe "210.000 DM" durch die Angabe "107.000 €" ersetzt.

2. Im § 7 Nr. 3 werden die Angabe "5.000 DM" durch die Angabe "2.500 €" und
die Angabe "120.000 DM" durch die Angabe "61.000 €" ersetzt.

3. Im § 8 Nr. 4 wird die Angabe "120.000 DM" durch die Angabe "61.000 €"
ersetzt.

Artikel 3

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Die Betriebssatzung des Eigenbetriebes "Trinkwasserversorgung Radeberg" vom 28.11.1996, öffentlich bekanntgemacht am 07.02.1997 in "die Radeberger", geändert am 21.06.2000, wird wie folgt geändert:

1. Im § 8 Nr. 2 werden die Angabe "60.000 DM" durch die Angabe "31.000 €"
und die Angabe "210.000 DM" durch die Angabe "107.000 €" ersetzt.

2. Im § 8 Nr. 3 werden die Angabe "5.000 DM" durch die Angabe "2.500 €"
und die Angabe "120.000 DM" durch die Angabe "61.000 €" ersetzt.

3. Im § 9 Nr. 4 wird die Angabe "120.000 DM" durch die Angabe "61.000 €"
ersetzt.

Artikel 4

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Die Betriebssatzung des Eigenbetriebes "Alten- und Pflegeheim Radeberg" vom 27.01.1999, öffentlich bekanntgemacht am 05.02.1999 in "die Radeberger", wird wie folgt geändert:

1. Im § 9 Nr. 4., 1. werden die Angabe "60 TDM" durch die Angabe "31 T€"
und die Angabe "210 TDM" durch die Angabe "107 T€" ersetzt.

2. Im § 9 Nr. 4., 2. werden die Angabe "12 TDM" durch die Angabe "6 T€" und
die Angabe "21 TDM" durch die Angabe "11 T€" ersetzt.

3. In der Anlage 1 Nr. 1 wird die Angabe "60.000 DM" durch die Angabe
"31.000 €" ersetzt.

4. In der Anlage 1 Nr. 2 wird die Angabe "12 TDM" durch die Angabe
"6 T€" ersetzt.

5. In der Anlage 1 Nr. 3 wird die Angabe "5.000 DM" durch die Angabe
"2.500 €" ersetzt.

6. In der Anlage 1 Nr. 4, Nr. 5, Nr. 6 werden die Angaben "25.000 DM" durch
die Angaben "13.000 €" ersetzt.

Artikel 5

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Die Betriebssatzung des Eigenbetriebes "Stadtwirtschaftshof" vom 28.01.1998, öffentlich bekanntgemacht am 20.03. 1998 in "die Radeberger", geändert am 27.01.1999, wird wie folgt geändert:

1. Im § 4 Abs. 6 wird die Angabe "20 TDM" durch die Angabe "10 T€" ersetzt.

2. Im § 4 Abs. 7 wird die Angabe "4 TDM" durch die Angabe "2 T€" ersetzt.

3. Im § 4 Abs. 8 wird die Angabe "25 TDM" durch die Angabe "13 T €" ersetzt.

4. Im § 6 Nr. 3 werden die Angabe "20 TDM" durch die Angabe "10 T€" und
die Angabe "60 TDM" durch die Angabe "31 T€" ersetzt.

5. Im § 6 Nr. 4 werden die Angabe "4 TDM" durch die Angabe "2 T €" und
die Angabe "12 TDM" durch die Angabe "6 T€" ersetzt.

Artikel 6

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Die Satzung über die Entschädigung und Ehrungen der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Radeberg, öffentlich bekanntgemacht am 29.05.1998 in "die Radeberger", geändert am 24.10.2001, wird wie folgt geändert:

1. Im § 4 Abs. 1 werden die Angabe "100,00 DM" durch die Angabe "55,00 €", die Angabe "200,00 DM" durch die Angabe "105,00 €", die Angabe "250,00 DM" durch die Angabe "130,00 €", die Angabe "300,00 DM" durch die Angabe "155,00 €" und die Angabe "400,00 DM" durch die Angabe "205,00 €" ersetzt.

2. Im § 5 Abs. 1 werden die Angabe "170,00 DM" durch die Angabe "87,00 € und die Angaben "85,00 DM" durch die Angaben "44,00 €" ersetzt.

3. Im § 7 wird die Angabe "5,00 DM" durch die Angabe "3,00 €" ersetzt.

Artikel 7

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Die Satzung über die Entschädigung und Ehrungen der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Liegau-Augustusbad, öffentlich bekanntgemacht am 29.05.1998 in "die Radeberger", geändert am 24.10.2001, wird wie folgt geändert:

1. Im § 4 Abs. 1 werden die Angabe "100,00 DM" durch die Angabe "55,00 €", die Angabe "200,00 DM" durch die Angabe "105,00 €", die Angabe "250,00 DM" durch die Angabe "130,00 €", die Angabe "300,00 DM" durch die Angabe "155,00 €" und die Angabe "400,00 DM" durch die Angabe "205,00 €" ersetzt.

2. Im § 5 Abs. 1 werden die Angabe "90,00 DM" durch die Angabe "46,00 €" und die Angaben "45,00 DM" durch die Angaben "23,00 €" ersetzt.

3. Im § 7 wird die Angabe "5,00 DM" durch die Angabe "3,00 €" ersetzt.

Artikel 8

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Die Satzung über die Entschädigung und Ehrung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Ullersdorf vom 19.10.2000, öffentlich bekanntgemacht am 03.11.2000 in "die Radeberger", wird wie folgt geändert:

1. Im § 4 Abs. 1 werden die Angabe "50,00 Euro" durch die Angabe "55,00 €", die Angabe "100,00 Euro" durch die Angabe "105,00 €", die Angabe "125,00 Euro" durch die Angabe "130,00 €", die Angabe "150,00 Euro" durch die Angabe "155,00 €", sowie die Angabe "200,00 Euro" durch die Angabe "205,00 €" ersetzt.

2. Im § 5 Abs. 1 werden die Angabe "45, 00 Euro" durch die Angabe "46,00 €", die Angaben "22,50 Euro" durch die Angaben "23,00 €", die Angabe "20,00 Euro" durch die Angabe "21,00 €", sowie die Angabe "7,50 Euro" durch die Angabe "8,00 €" ersetzt.

3. Im § 7 wird die Angabe "2,50 Euro" durch die Angabe "3,00 €" ersetzt.

Artikel 9

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Die Satzung über die Herstellung von Garagen und Stellplätzen der Stadt Radeberg vom 16.12.1993, öffentlich bekanntgemacht am 22.06.1994 in "die Radeberger", wird wie folgt geändert:

Im § 6 Abs. 2 werden die Angabe "10,00 DM" durch die Angabe "10,00 €" und die Angabe "DM 150,00" durch die Angabe "80,00 €" ersetzt.

Artikel 10

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Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme eines Standplatzes zum Wochenmarkt, zu Stadtfesten und zum Weihnachtsmarkt in der Stadt Radeberg vom 24.06.1998, öffentlich bekanntgemacht am 03.07.1998 in "die Radeberger", wird wie folgt geändert:

Im Gebührenverzeichnis werden die einzelnen DM - Beträge entsprechend dem amtlichen Umrechnungskurs von 1,95583 in Euro umgerechnet und das Ergebnis anschließend kaufmännisch (von 1 bis 4 abrunden, von 5 bis 9 aufrunden) auf volle
10 Cent gerundet.

Artikel 11

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Die Satzung der Stadt Radeberg über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Verkehrsflächen vom 10.03.1994, öffentlich bekanntge-macht am 25.03.1994 in "die Radeberger", geändert am 12.12.1996, wird wie folgt geändert:

1. Im § 4 Abs. 4 wird die Angabe "10,00 DM" durch die Angabe "5,00 €" ersetzt.

2. Im § 7 Abs. 5 wird die Angabe "10,00 DM" durch die Angabe "5,00 €" ersetzt.

3. In der Anlage zu § 4 (Sondernutzungsgebührenverzeichnis) werden die unteren und die oberen DM - Grenzwerte sowie die DM - Beiträge durch Euro - Grenzwerte bzw. Euro - Beiträge wie folgt ersetzt:

a) bis zu 1,00 DM entsprechend dem amtlichen Umrechnungskurs von 1,95583 in Euro umgerechnet und anschließend auf Cent auf - oder abgerundet.

b) über 1,00 DM bis 100,00 DM entsprechend dem amtlichen Umrechnungskurs von 1,95583 in Euro umgerechnet und anschließend kaufmännisch (von 1 bis 4 abrunden, von 5 bis 9 aufrunden) auf volle 10 Cent gerundet.

c) über 100,00 DM entsprechend dem amtlichen Umrechnungskurs von 1,95583 in Euro umgerechnet und anschließend kaufmännisch ( von 01 bis 49 abrunden, von 50 bis 99 aufrunden) auf volle Euro gerundet.

Artikel 12

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Die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer vom 26.10.1994, öffentlich bekanntgemacht am 04.11.1994 in "die Radeberger", geändert am 28.05.1997, wird wie folgt geändert:

1. Im § 8 Nr. 1 a und b werden die Angaben "200,00 DM" durch die Angaben "102,00 €" ersetzt.

2. Im § 8 Nr. 1 c wird die Angabe "100,00 DM" durch die Angabe "51,00 €" ersetzt.

3. Im § 8 Nr. 1 d wird die Angabe "600,00 DM" durch die Angabe "307,00 €" ersetzt.

4. Im § 8 Nr. 2 a und b werden die Angaben "125,00 DM" durch die Angaben "64,00 €" ersetzt.

5. Im § 8 Nr. 2 c wird die Angabe "75,00 DM" durch die Angabe "38,00 €" ersetzt.

6. Im § 8 Nr. 2 d wird die Angabe "500,00 DM" durch die Angabe "256,00 €" ersetzt.

Artikel 13

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Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei wei-sungsfreien Aufgaben vom 17.08.1995, öffentlich bekanntgemacht am 15.09.1995 in "die Radeberger", geändert am 12.06.1997, wird wie folgt geändert:

1. Im § 2 Satz 3 wird die Angabe "eine bis fünfzigtausend Deutsche Mark" durch die Angabe "fünfzig Cent bis fünfundzwanzigtausend Euro" ersetzt.

2. In der Anlage 2 - kommunales Kostenverzeichnis - werden die unteren und die oberen DM - Grenzwerte sowie
die DM - Beiträge durch Euro - Grenzwerte bzw. Euro - Beiträge wie folgt ersetzt:

a) bis zu 1,00 DM entsprechend dem amtlichen Umrechnungskurs von 1,95583 in Euro umgerechnet und anschließend auf Cent auf - oder abgerundet.

b) über 1,00 DM bis 100,00 DM entsprechend dem amtlichen Umrechnungskurs von 1,95583 in Euro umgerechnet und anschließend kaufmännisch (von 1 bis 4 abrunden, von 5 bis 9 aufrunden) auf volle 10 Cent gerundet.

c) über 100,00 DM entsprechend dem amtlichen Umrechnungskurs von 1,95583 in Euro umgerechnet und anschließend kaufmännisch ( von 01 bis 49 abrunden, von 50 bis 99 aufrunden) auf volle Euro gerundet.

Artikel 14

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Die Satzung über die öffentliche Wasserversorgung - Benutzungsgebühren - vom 31.03.1994, öffentlich bekanntgemacht am 10.06.1994 in "die Radeberger", geändert am 16.12.1998, wird wie folgt geändert:

Im § 4 werden

a) die Angaben für Wasserzähler
- die Angabe "8,00 DM/Monat" durch die Angabe "4,10 €/Monat",
- die Angabe "12,50 DM/Monat" durch die Angabe "6,40 €/Monat",
und
- die Angabe "19,00 DM/Monat" durch die Angabe "9,70 €/Monat"
ersetzt.

b) die Angaben für Großwasserzähler
- die Angabe "100,00 DM/Monat" durch die Angabe "51,10 €/Monat",
- die Angabe "150,00 DM/Monat" durch die Angabe "76,70 €/Monat",
- die Angabe "200,00 DM/Monat" durch die Angabe "102,30 €/Monat",
- die Angabe "300,00 DM/Monat" durch die Angabe "153,40 €/Monat",
- die Angabe "400,00 DM/Monat" durch die Angabe "204,50 €/Monat",
- die Angabe "500,00 DM/Monat" durch die Angabe "255,60 €/Monat"
sowie
- die Angabe "600,00 DM/Monat" durch die Angabe "306,80 €/Monat"
ersetzt.

Artikel 15

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Die vorläufige Satzung über Benutzungsgebühren der Wasserversorgung der Stadt Radeberg, OT Ullersdorf vom 16.11.1993, geändert am 08.12.1999, wird wie folgt geändert:

Im § 4 Abs. 1 werden

die Angaben für Wasserzähler für den Hausanschluss
- die Angabe "8,00 DM/Monat" durch die Angabe "4,10 €/Monat",
- die Angabe "12,50 DM/Monat" durch die Angabe "6,40 €/Monat",
   und
- die Angabe "19,00 DM/Monat" durch die Angabe "9,70 €/Monat"
ersetzt.

die Angaben für Großwasserzähler
- die Angabe "100,00 DM/Monat" durch die Angabe "51,10 €/Monat",
- die Angabe "150,00 DM/Monat" durch die Angabe "76,70 €/Monat",
- die Angabe "200,00 DM/Monat" durch die Angabe "102,30 €/Monat",
- die Angabe "300,00 DM/Monat" durch die Angabe "153,40 €/Monat",
- die Angabe "400,00 DM/Monat" durch die Angabe "204,50 €/Monat",
- die Angabe "500,00 DM/Monat" durch die Angabe "255,60 €/Monat"
   sowie
- die Angabe "600,00 DM/Monat" durch die Angabe "306,80 €/Monat"
ersetzt.

Artikel 16

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Die vorläufige Wasserversorgungsatzung der Gemeinde Großerkmannsdorf vom 25.11.1993 wird wie folgt geändert:

Im § 4 Abs. 1 werden

die Angaben für Wasserzähler für den Hausanschluss
- die Angabe "8,00 DM/Monat" durch die Angabe "4,10 €/Monat",
- die Angabe "12,50 DM/Monat" durch die Angabe "6,40 €/Monat",
und
- die Angabe "19,00 DM/Monat" durch die Angabe "9,70 €/Monat"
ersetzt.

die Angaben für Großwasserzähler
- die Angabe "100,00 DM/Monat" durch die Angabe "51,10 €/Monat",
- die Angabe "150,00 DM/Monat" durch die Angabe "76,70 €/Monat",
- die Angabe "200,00 DM/Monat" durch die Angabe "102,30 €/Monat",
- die Angabe "300,00 DM/Monat" durch die Angabe "153,40 €/Monat",
- die Angabe "400,00 DM/Monat" durch die Angabe "204,50 €/Monat",
- die Angabe "500,00 DM/Monat" durch die Angabe "255,60 €/Monat"
sowie
- die Angabe "600,00 DM/Monat" durch die Angabe "306,80 €/Monat"
ersetzt.

Artikel 17

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In - Kraft - Treten, Übergangsvorschrift

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2002 in Kraft. Für Abgaben, die bereits vor diesem Zeitpunkt entstanden und erst nach dem 31. Dezember 2001 zu entrichten sind, sind für die Bemessung der Abgaben die Satzungsbestimmungen anzuwenden, die zum Zeitpunkt der Entstehung der Abgabenschuld gegolten haben.

Radeberg, den 20.12.2001

Gerhard Lemm
Bürgermeister

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