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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse der Sitzung des Stadtrates der Stadt Radeberg vom 24.04.2013

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Beschluss Nr.: SR025-2013

Gemäß § 19 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes beschließt der Stadtrat

  1. die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung Radeberg
  2. den Jahresgewinn in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen

die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2011.

Beschluss Nr.: SR031-2013

  1. Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf Stand 17.01.2013 wird in allen Punkten beschlossen.
  2. Die Änderung des räumlichen Geltungsbereiches wird beschlossen. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören die Flstck. 528/44, 528/45, 528/46, 528, 528/47, 528/48, 528/49, 528/50, 528/51, 528/59, 528/60, 528/62, 528/63, 528/64, 528 /65, 528/67, 528/68, 528/69, 528/70, 528/71, 528/72, 528/73, 528/74, 528/75, 528/76 und T.v. 528/66 Gemarkung Radeberg. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca, 3,5 ha.
  3. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Badstr. Ost mit Wohngebiet Am Sandberg“, Stand 11.04.2013 wird gebilligt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, den berührten Behörden und TÖB sowie der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme nach den Bestimmungen von § 13 BauGB Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB zu geben.

Beschluss Nr.: SR030-2013

  1. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Rettungswache Landkreis Bautzen“ wird geändert. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören Teile von Flstck. 619/4 Gemarkung Radeberg. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 0,67 ha.
  2. Es wird das Verfahren nach den Bestimmungen von § 13a BauGB (Vorhaben, die der Innenentwicklung dienen) angewandt. Der Flächennutzungsplan wird nach Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes redaktionell angepasst. Ein gesondertes Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes für das geplante Bauvorhaben der Rettungswache im Parallelverfahren entfällt.
  3. Von der frühzeitigen Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und TÖB nach § 4 Abs. 1 BauGB wird in Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  4. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Rettungswache Landkreis Bautzen, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A und den textlichen Festsetzungen – Teil B, Stand 05.04.2013 sowie die beigefügte Begründung – Teil C, wird gebilligt.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, in Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und TÖB Gelegenheit zur Stellungnahme in angemessener Frist zu geben.

Beschluss Nr.: SR026-2013

Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für das Los 31 Landschaftsbauarbeiten für die Maßnahme Mittelschule Ludwig-Richter Erweiterungsbau in Höhe von 234.824,72 EUR an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma

Böhme GmbH Garten und Landschaftsbau

aus Bannewitz OT Possendorf

zu erteilen.

Beschluss Nr.: SR009-2013

Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung in Höhe von 121.000 € für die Erneuerung des Mischwasserkanals auf der S 95- Dresdener Straße, zwischen der Forststraße und der Steinstraße. Die Deckung erfolgt aus Mitteln, die für die Kanalerneuerung in der Straße des Friedens bereitgestellt wurden, aber im Jahr 2013 nicht verbraucht werden.

Beschluss Nr.: SR024-2013

Der Stadtrat ergänzt den Beschluss SR016-2013 und beschließt zusätzlich zum Verkauf der Teilflächen der Flurstücke 1176/8 und 1547/19 den Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 1174/42 mit einer Größe von ca. 350 m² an die Cellpack Holding GmbH in 79761 Waldshut-Tiengen, Carl-Zeiss-Straße 20. Die Gesamtgröße von ca. 723 m² sowie der Preis von ca. 14.460 € zuzüglich Vermessungs- und Grunderwerbsnebenkosten bleiben unverändert.

Beschluss Nr.: SR027-2013

Der Stadtrat beschließt die öffentliche Widmung der im Lageplan (Anlage zur Beschlussvorlage) hinzugekommenen gekennzeichneten und noch zu vermessenden Teilfläche des Flurstückes 528/66 der Gemarkung Radeberg als öffentliche Straße gemäß § 6 SächsStrG.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung als öffentliche Verkehrsfläche gemäß § 6 SächsStrG durchzuführen.

Beschluss Nr.: SR028-2013

Der Stadtrat beschließt die öffentliche Widmung der im Lageplan (Anlage zur Beschlussvorlage) gekennzeichneten Stichstraßen mit den Flurstücksnummern 1218/52 und T.v. 1218/45 der Gemarkung Radeberg als öffentliche Straße gemäß § 6 SächsStrG als Erweiterung der „Garchinger Straße“.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung als öffentliche Verkehrsfläche gemäß § 6 SächsStrG durchzuführen.

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