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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 08.05.2012

Beschluss Nr.: T037-2012

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Errichtung überdachte Sitzfläche – Pavillion, Steinstr. 8, Flstck. 1477/6 Gemarkung Radeberg

  • planungsrechtliche Stellungnahme nach § 36 BauGB

Für die geplante Errichtung einer überdachten Sitzfläche – Pavillion, Steinstr. 8, Flstck. 1477/6 Gemarkung Radeberg wird folgende Zustimmung erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde in Anwendung vonn § 34 BauGB.

Beschluss Nr.: T039-2012

Errichtung einer Windkraftanlage „Heywind“ mit 5 KW Nennleistung, Flstck. 54 Gemarkung Lotzdorf, Lotzdorfer Str. 19a

  • planungsrechtliche Stellungnahme nach § 36 BauGB

Der geplanten Errichtung einer Windkraftanlage „Heywind“ mit 5 KW Nennleistung, Flstck. 54 Gemarkung Lotzdorf, Lotzdorfer Str. 19a zur überwiegenden Deckung des Eigenbedarfes an Strom wird für den geplanten Standort im Außenbereich folgende Zustimmung nicht erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 35 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB.

Hinweis:

Wenn der Standort der geplanten Windenergieanlage, die dem Eigenbedarf dienen soll, an den Standort der im Außenbereich (vermutlich) genehmigten und vorhandenen Gebäude des Gehöftes Lotzdorfer Str. 19a  herangerückt wird, kann das Einvernehmen der Gemeinde in Anwendung von § 35 Abs. 2 BauGB dafür als Anlage der technischen Gebäudeausrüstung der vorhandenen privilegierten Nutzung im Außenbereich erteilt werden.

Beschluss Nr.: T040-2012

Bau eines Waschplatzes auf dem Grundstück des Stadtwirtschaftshofes Radeberg, Dammweg 2

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bau eines Waschplatzes für den Eigenbetrieb Stadtwirtschaftshof auf dem Grundstück Dammweg 2 in Radeberg durch die Firma EUROVIA VBU GmbH Radeberg im Wert von 34.000,00 € zu.

Beschluss Nr.: T045-2012

Neubau Kindertagesstätte „Am Sandberg“
Auftragsvergabe Los 1 Bauhauptleistungen

Der Technische Ausschuss, bevollmächtigt zur Leistungsvergabe durch den Stadtrat am 25.04.2012 unter der Beschlussnummer SR 030-2012, beschließt den Auftrag für die Bauhauptleistungen der Kita „Am Sandberg“ in Höhe von 341.878,97 EUR an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma
HFS
Hoch- und Tiefbau GmbH

aus Ebersbach-Neugersdorf
zu erteilen.

Beschluss Nr.: T041-2012

Neubau Kita „Am Sandberg“
Auftragsvergabe Los 19 Frei- und Verkehrsflächen

Der Technische Ausschuss, bevollmächtigt zur Leistungsvergabe durch den Stadtrat Beschlussnummer SR 030-2012 vom 25.04.2012, beschließt den Auftrag für die Frei- und Verkehrsflächen der Kita „Am Sandberg“ in Höhe von 290.375,17 EUR an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma
Dietmar Hausdorf
aus Tauscha
zu erteilen.

Beschluss Nr.: T038-2012

Antrag auf Vorbescheid, Abriss vorhandenes Wohngebäude mit Stallung (Wohnstallhaus), Neubau eines Doppelhauses am Standort des Wohnstallhauses, zweigeschossig mit ausbaubaren Dachgeschoss, Flstck. 1692 Gemarkung Radeberg, Feldhausweg 2

  • planungsrechtliche Stellungnahme nach § 36 BauGB

Für den Antrag auf Vorbescheid für den geplanten Abriss des vorhandenen Wohngebäudes mit Stallung (Wohnstallhaus), Neubau eines Doppelhauses am Standortdes Wohnstallhauses, Flstck. 1692 Gemarkung Radeberg, Feldhausweg 2 wird die Zustimmung unter folgenden Bedingungen erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde in Anwendung von § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB.

Bedingungen:

Bei dem geplanten Doppelhaus muss es sich in Anwendung von § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB um ein gleichartiges Wohngebäude an gleicher Stelle handeln, d.h.

  • äußere Gebäudeabmessung des neuen Gebäudes nicht wesentlich größer als das ehemals vorhandene Wohnstallhaus, d.h. in etwa 18 m x 9 m (Bestandsgebäude hat die Abmessung von 18 m x 8,5 m),
  • Traufhöhe < 4,35 m, Firsthöhe < 7, 90 m, Dachneigung 38°.
    Für die Errichtung eines zweigeschossigen Doppelhauses mit ausbaubarem Dachgeschoss wird die Zustimmung nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB nicht erteilt.

Beschluss Nr.: T048-2012

Aufstockung eines Zweifamilienhauses, Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens, Anhörung gemäß § 71 Abs. 4 SächsBauO, Karlstr. 7, Flstck. 491 l Gemarkung Lotzdorf

  • Stellungnahme der Gemeinde

Zur geplanten Aufstockung eines Zweifamilienhauses, Karlstr. 7, Flstck. 491 l Gemarkung Lotzdorf wird folgende Zustimmung nicht erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.

Die Verwaltung wird gebeten, für den zu erwartenden Fall einer Ersetzung des
gemeindlichen Einvernehmens, den Weg des Widerspruchs zu prüfen.

Beschluss Nr.: T042-2012

Errichtung eines Einfamilienhauses mit Keller, Kleinwolmsdorfer Str., Flstck. 1058/10

  • Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB

Für die geplante Errichtung eines Einfamilienhauses mit Keller, kleinwolmsdorfer Str., Flstck. 1058/10 wird folgende Zustimmung mit Nebenbestimmungen erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB

Nebenbestimmungen:
Das Einvernehmen der Gemeinde wird nur unter folgenden Bedingungen unter Anwendung von § 124 BauGB erteilt:

  • die Bauherren verpflichten sich, auf ihrem Baugrundstück auf eigene Kosten eine vollbiologische Kleinkläranlage zur Schmutzwasserentsorgung zu errichten und auf Dauer zu unterhalten,
  • das anfallende Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu belassen und durch geeignete Maßnahmen zu entsorgen.

Beschluss Nr.: T044-2012

Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, An der Röderaue, T.v. Flstck. 1500/3 Gemarkung Radeberg

  • Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB

Für die geplante Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, An der Röderaue, T. v. Flstck. 1500/3 gemarkung Radeberg wird folgende Zustimmung erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.

Beschluss Nr.: T043-2012

Umnutzung und Erweiterung zu Büro- und Produktionsräumen, Robert – Bosch – Str. 8, Flstck. 1707/12, -/16, 1708/2, 1709/18 Gemarkung Radeberg

  • Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB

Der geplanten Umnutzung und Erweiterung zu Büro- und Produktionsräumen, Robert – Bosch – Str. 8, Flstck. 1707/12, -/16, 1708/2, 1709/18 Gemarkung Radeberg, wird folgende Zustimmung erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 35 Abs. 2 und 4 Nr. 4 und 6 BauGB.

Hinweis:
Über Flstck. 1709/18 Gemarkung Radeberg verläuft eine Trinkwasserversorgungsleitung Az. 150. Hier ist ein Schutzstreifen von 4 m von Bebauung frei zu halten.

Beschluss Nr.: T046-2012

Umnutzung leer stehender ländlicher Bausubstanz für gewerbliche Zwecke, Lotzdorfer Str. 29, Flstck. 48/1 Gemarkung Lotzdorf

  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung „Dorflage Lotzdorf“
  • Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB

Für die geplante Umnutzung ländlicher Bausubstanz für gewerbliche Zwecke, Lotzdorfer Str. 29, Flstck. 48/1 Gemarkung Lotzdorf werden folgende Zustimmungen mit Nebenbestimmungen erteilt:

  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung „Dorflage Lotzdorf“ i.V.m. §§ 172, 173 BauGB,
  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.

Nebenbestimmungen:
Es ist ein Fahr-, Geh-, Leitungsrecht über Flstck. 61/27 Gemarkung Lotzdorf gemäß den Bestimmungen von § 2 Abs. 11 SächsBO rechtlich zu sichern.

Beschluss Nr.: T047-2012

Umbau, Sanierung und Anbau Spatzenhof in Radeberg, Einbau eines Aufzuges, Pillnitzer Str. 71, Flstck. 1196 d Gemarkung Radeberg

  • Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB

Für den geplanten Umbau, Sanierung und Anbau Spatzenhof in Radeberg, Einbau eines Aufzuges, Pillnitzer Str. 71, Flstck. 1196 d Gemarkung Radeberg wird folgende Zustimmung erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 33 Abs. 2 BauGB.

Beschluss Nr.: T049-2012

Stellungnahme der Gemeinde zum Bauantrag für die Sanierung des Dachstuhles mit der Errichtung von 2 Dachgauben im nichtausgebauten Dachraum an dem Gebäude Niederstr. 2, Flurstück 320 der Gemarkung Radeberg

  • Sanierungsrechtliche Genehmigung ( §§ 144, 145 BauGB)
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung ( §§ 172, 173 BauGB)
  • planungsrechtliche Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB

Für die Sanierung des Dachstuhles mit der Errichtung von 2 Dachgauben im nichtausgebauten Dachraum an dem Gebäude Niederstr. 2, Flurstück 320 der Gemarkung Radeberg, werden folgende Zustimmungen erteilt:

  • Genehmigung nach Sanierungssatzung ( §§ 144, 145 BauGB),
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB),
  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.

Beschluss Nr.: T051-2012

Stellungnahme der Gemeinde zur Tektur der Baugenehmigung für die Sanierung und Erweiterung zu barrierefreier Wohnanlage mit 16 Wohneinheiten vom 31.05.2011, Flurstücke 323, 324 und 325 der Gemarkung Radeberg, Schloßstraße 11 – 13

  • Sanierungsrechtliche Genehmigung ( §§ 144, 145 BauGB)
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung ( §§ 172, 173 BauGB)
  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB

Zur Tektur der Baugenehmigung für die Sanierung und Erweiterung zu barrierefreier Wohnanlage mit 16 Wohneinheiten auf den Flurstücken 323, 324 und 325 der Gemarkung Radeberg, Schloßstr. 11 - 13 werden folgende Zustimmungen erteilt:

  • Genehmigung nach Sanierungssatzung ( §§ 144, 145 BauGB),
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB
  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.

Radeberg, den 08.05.2012

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