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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 08.03.2011

Beschluss Nr.: T016-2011

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Für die Veränderung der Fassadenansicht des Gebäudes Niedergraben 4 durch die Nichtwiederanbringung der Fensterläden (abweichend zur sanierungsrechtlichen Genehmigung vom 07.11.1994) werden folgende Zustimmungen erteilt:

Genehmigung nach Sanierungssatzung (§§ 144, 145 BauGB) mit Auflagen/Bedingungen nach § c145 Abs. 4 BauGB,

Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB).

Auflagen/Bedingungen in Anwendung von § 145 Abs. 4 BauGB:

Die derzeit noch an den Fensterlaibungen vorhandenen Zargen, an denen die Fensterläden installiert waren, werden fachgerecht entfernt.

Nach Entfernung der Zargen werden die entsprechenden Bereiche der Fensterlaibungen fachgerecht verputzt und farblich entsprechend den bisherigen Vorgaben gestaltet.

Beschluss Nr.: T017-2011

Der TA beschließt die in der Anlage beigefügten Stellungnahme der Großen Kreisstadt Radeberg zur Planfeststellung für das Eisenbahnbauvorhaben "Änderung der Eisenbahnüberführung (EÜ) bei km 86,340 der Strecke Görlitz-Dresden (6212) in der Stadt Radeberg" gemäß §§ 18AEG, 1 SächsVwVfG sowie 9 UVPG.

Radeberg, den 08.03.2011

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