Skip to content

Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 06.08.2013

Beschluss Nr.: T057-2013

»zurück«

Sanierungsgebiet "Innenstadt" Radeberg
Sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB zur Grundstücksveräußerung des Flurstückes 443 n der Gemarkung Radeberg, Pulsnitzer Str. 17

Der Technische Ausschuss erteilt zum Verkauf des Flurstückes 443 n der Gemarkung Radeberg, Pulsnitzer Str. 17

Kaufvertrag UR-Nr. 1697/2013-H vom 10.05.2013 mit Nachtrag UR-Nr. 2572/2013-H vom 08.07.2013, Notar Prof. Dr. Heckschen, Dresden

Veräußerer: Herr Hartmuth Brunzel
Erwerber:     Herr Michael Faupel

die sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB.

Beschluss Nr.: T058-2013

Erweiterung eines Erdgeschossraumes im Bereich einer unterkellerten und überbauten ehemaligen Bahnrampe um 24 m², Umnutzung der Rampe (bisherige Nutzung überdachte Abstellfläche) in Vorbereitung der Produktion, Flurstück 1432/35 der Gemarkung Radeberg, Heídestr. 70

  • planungsrechtliche Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB

Für die Erweiterung eines Erdgeschossraumes im Bereich einer unterkellerten und überbauten ehemaligen Bahnrampe um 24 m² und der Umnutzung der Rampe (bisherige Nutzung überdachte Abstellfläche) in Vorbereitung der Produktion, Flurstück 1432/35 der Gemarkung Radeberg, Heidestr. 70, wird folgende Zustimmung erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.

Nebenbestimmung:

Die rechtliche Sicherung der Erschließung (Trinkwasser, Abwasser, Zufahrt Löschwasser) muss nachgewiesen werden.

»zurück«