Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 06.08.2013
Beschluss Nr.: T057-2013
Sanierungsgebiet "Innenstadt" Radeberg
Sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB zur Grundstücksveräußerung des Flurstückes 443 n der Gemarkung Radeberg, Pulsnitzer Str. 17
Der Technische Ausschuss erteilt zum Verkauf des Flurstückes 443 n der Gemarkung Radeberg, Pulsnitzer Str. 17
Kaufvertrag UR-Nr. 1697/2013-H vom 10.05.2013 mit Nachtrag UR-Nr. 2572/2013-H vom 08.07.2013, Notar Prof. Dr. Heckschen, Dresden
Veräußerer: Herr Hartmuth Brunzel
Erwerber: Herr Michael Faupel
die sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB.
Beschluss Nr.: T058-2013
Erweiterung eines Erdgeschossraumes im Bereich einer unterkellerten und überbauten ehemaligen Bahnrampe um 24 m², Umnutzung der Rampe (bisherige Nutzung überdachte Abstellfläche) in Vorbereitung der Produktion, Flurstück 1432/35 der Gemarkung Radeberg, Heídestr. 70
- planungsrechtliche Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB
Für die Erweiterung eines Erdgeschossraumes im Bereich einer unterkellerten und überbauten ehemaligen Bahnrampe um 24 m² und der Umnutzung der Rampe (bisherige Nutzung überdachte Abstellfläche) in Vorbereitung der Produktion, Flurstück 1432/35 der Gemarkung Radeberg, Heidestr. 70, wird folgende Zustimmung erteilt:
- Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.
Nebenbestimmung:
Die rechtliche Sicherung der Erschließung (Trinkwasser, Abwasser, Zufahrt Löschwasser) muss nachgewiesen werden.