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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 21.05.2013

Beschluss Nr.: T037-2013

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Antrag auf Genehmigung für die Teilsanierung und Modernisierung des Mehrfamilienhauses und des Hinterhauses, Flurstück 135 der Gemarkung Radeberg, Hauptstr. 45

  • Sanierungsrechtliche Genehmigung ( §§ 144, 145 BauGB)
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung ( §§ 172, 173 BauGB)

Für die Erneuerung der Außenanlagen im Hinterhof (Abriss der Schuppen, Erneuerung der Wege- und Rasenflächen, Hof und Treppe mit Granitpflaster bzw. –stufen), der Sanierung des Haupthauses (Trockenlegung, Treppenhaussanierung, Sanierung der leerstehenden Wohnungen in den Obergeschossen, Wärmedämmung der Außenfassade zum Hinterhof und Durchfahrt, Sanierung des Kellers mit Erneuerung der Heizungsanlage, Umbau des Ladengeschäftes entsprechend der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung vom 29.04.2013 und entsprechend der eingereichten Darstellung der Gebäudeansicht mit Schreiben vom 03.05.2013) sowie der Sanierung des Hinterhauses, Flurstück 135 der Gemarkung Radeberg, Hauptstr. 45 werden folgende Zustimmungen mit Auflagen/ Bedingungen nach § 145 Abs. 4 BauGB erteilt:

  • Genehmigung nach Sanierungssatzung ( §§ 144, 145 BauGB)
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB).

Auflagen/ Bedingungen in Anwendung von § 145 Abs. 4 BauGB:

Die Farbgestaltung der Fassade ist mit der Stadtverwaltung Radeberg abzustimmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass für die im Antrag vom 14.04.2013 aufgeführten baugenehmigungspflichtigen Vorhaben (Abriss und Erneuerung der Stützmauer, Balkonanbau und Nutzungsänderung im Erdgeschoss) ein Bauantrag vom 22.04.2013 eingereicht wurde und hierfür die sanierungsrechtliche Genehmigung nach §§ 144, 145 BauGB und die Genehmigung nach Erhaltungssatzung gemäß §§ 172, 173 BauGB im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens nach § 63 Sächsische Bauordnung erteilt wird.

Beschluss Nr.: T040-2013

Sanierungsgebiet "Innenstadt" Radeberg
Sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB zur Grundstücksveräußerung der Flurstücke 309, 310/1 und 397/3 der Gemarkung Radeberg, Schlossstraße

Der Technische Ausschuss erteilt zum Verkauf der Flurstücke 309, 310/1 und 397/3 der Gemarkung Radeberg, Schlossstraße

Kaufvertrag URNr. 453/2013 vom 19.03.2013, Notar Dr. Edwin Braun, Radeberg

Veräußerer: K.F.P. GmbH & Co KG
Erwerber: Frau Steffi Dauphin und Herr Detlev Dauphin

die sanierungsrechtliche Genehmigung in Anwendung von §§ 144, 145 BauGB.

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