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Stadt Radeberg

Bekanntgabe der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Radeberg vom 03.04.2012

Beschluss Nr.: T022-2012

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Für die Sanierung des Dachstuhles mit Errichtung von 2 Dachgauben im unausgebauten Dachraum an dem Gebäude Oberstr. 36, Flurstück 340 der Gemarkung Radeberg, werden folgende Zustimmungen erteilt:

  • Genehmigung nach Sanierungssatzung ( §§ 144, 145 BauGB),
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB),
  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.

Beschluss Nr.: T024-2012

Für die Errichtung einer Stützwand aus Fertigteilwinkelelementen zur Schaffung von Parkplätzen, Flurstück 183 der Gemarkung Radeberg, Pirnaer Straße/ Freudenberg werden folgende Zustimmungen mit Auflagen/ Bedingungen nach § 145 Abs. 4 BauGB erteilt:

  • Genehmigung nach Sanierungssatzung (§§ 144, 145 BauGB),
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB),
  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 BauGB.

Auflagen/ Bedingungen nach § 145 Abs. 4 BauGB:

Die Natursteinverblendung der Stützwand ist entsprechend der seitlich bestehenden Natursteinwände herzustellen oder in Form einer Gabionenverblendung vorzunehmen. Zusätzlich ist eine geeignete Begründung vorzunehmen.

Beschluss Nr.: T027-2012

Für die Dacheindeckung am Gebäude Pulsnitzer Str. 30, Flurstück 357 der Gemarkung Radeberg, werden folgende Zustimmungen erteilt:

  • Genehmigung nach Sanierungssatzung (§§ 144, 145 BauGB) mit Auflagen/ Bedingungen nach § 145 Abs. 4 BauGB,
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB),
  • Abweichung nach § 14 der Gestaltungssatzung „Innenstadt“ der Stadt Radeberg

Auflagen/ Bedingungen in Anwendung von § 145 Abs. 4 BauGB:

Die Dacheindeckung ist mit roten bis rotbraunen Bitumen-Dachschindeln auszuführen.

Für die Sanierung der Fassade des Gebäudes Pulsnitzer Str. 30 mit dem Einbau von Holzfenstern in einem grauen Farbton und einer Tür in einem roten bzw. grauen Farbton, Flurstück 357 der Gemarkung Radeberg, werden folgende Zustimmungen erteilt:

  • Genehmigung nach Sanierungssatzung (§§ 144, 145 BauGB) mit Auflagen/ Bedingungen nach § 145 Abs. 4 BauGB,
  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung (§§ 172, 173 BauGB).

Auflagen/ Bedingungen in Anwendung von § 145 Abs. 4 BauGB:

Die Fenster sind ab einer Breite von 60 cm durch außenliegende oder glasteilende Mittelstöcke und Kämpfer zu unterteilen. Die Außentür ist aus Holz herzustellen. Vorhandene Fenstergewände aus Naturstein bzw. aufgeputzte Fenstergewände sind als 12 cm bis 15 cm breite, im Putz abgesetzte Fasche straßenseitig sowie auf der straßenabgewandten Seite wieder herzustellen. Das Gurtgesims ist zu erhalten. Die Farbgestaltung der Fassade ist mit der Stadtverwaltung Radeberg abzustimmen.

Beschluss Nr.: T025-2012

Für die geplante Errichtung eines Gartenhauses auf Flstck. 738 b Gemarkung Radeberg, Kleinröhrsdorfer Str. 30, wird folgende Zustimmung erteilt:

  • Genehmigung nach Erhaltungssatzung „Stadtrandsiedlung“ i.V.m. §§ 172, 173 BauGB.

Beschluss Nr.: T026-2012

Für die geplante Errichtung eines unbeleuchteten Pylons mit Ankerkorb, ca. 2,5 m hoch und 1,5 m breit wird folgende Zustimmung erteilt:

  • Einvernehmen der Gemeinde nach § 35 BauGB.

Beschluss Nr.: T023-2012

Die Große Kreisstadt Radeberg hat keine Anregungen, Bedenken oder Hinweise zum Entwurf des Abschlussbetriebs 2 nach § 53 BBergG für die Kiessandgrube Radeberg, Stand 15.02.2012.

Radeberg, den 03.04.2012

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