Skip to content

Stadt Radeberg

Aufstellung von Bebauungsplänen für zwei Gewerbegebiete

Wie wird Radeberg künftig aussehen und was heißt Zukunft gestalten? Diese beiden Fragen haben die Stadtratssitzung am 31. Januar 2024 und auch die öffentliche Vorstellung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung am 7. März 2024 geprägt. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen und sich zu informieren.

Die Stadt Radeberg und die Gemeinde Arnsdorf haben über die Förderung der Regionalentwicklung (FR-Regio) die Möglichkeit erhalten, zwei Gewerbegebiete zu entwickeln. Eine Fläche, bei der 34,2 ha auf den Fluren Radebergs liegen, befindet sich zwischen Radeberg und Wallroda und die andere zwischen Radeberg, Großerkmannsdorf und Kleinwolmsdorf, bei der 22 ha (B-Plan 83) Radeberger Land betreffen. Auf Grundlage der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern haben beide Kommunen je eine Projektförderung als Anteilsfinanzierung erhalten. Bei Radeberg handelt sich dabei um einen Fördersatz in Höhe von 55 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von insgesamt 365.024,85 Euro.

Auf der Stadtratssitzung am 31. Januar hat sich der Stadtrat dafür entschieden, Bebauungspläne aufzustellen, Anträge auf ein Zielabweichungsverfahren vorzubereiten sowie zu stellen und eine außerplanmäßige Auszahlung für den kommunalen Eigenanteil im Ergebnishaushalt in Höhe von 164.261,18 Euro mittels Minderausgaben im Jahr 2023 im Erhaltungsaufwand freizumachen.

In der Diskussion des Stadtrates und in den Bürgerstimmen wurden viele Bedenken deutlich. So bestehen beispielsweise die Sorgen, dass die Wasserversorgung für solch große Gewerbegebiete nicht ausreichend sein könnte, und dass die Flächen für eine Kleinstadt wie Radeberg überdimensioniert sind. Hinzu kommen Befürchtungen, dass der Lärm, den Gewerbe mehr oder weniger mit sich bringt, die zulässigen Grenzen überschreiten und somit die Lebensqualität in den in der Nähe befindlichen Wohngebieten beeinträchtigen könnte. Ob Radeberg auch die notwendige soziale Infrastruktur für zuziehende Arbeitskräfte mit ihren Familien schaffen könne und welche Auswirkungen dieses Vorhaben auf das Landschaftsschutzgebiet Hüttertal hat, waren Fragen, die aufkamen. Auch wurde mehrfach auf die Festlegung der betreffenden Landstücke als regionaler Grünzug hingewiesen, die mit einem Gewerbegebiet unvereinbar ist.

All diese Themen konnten in der Stadtratssitzung und auch bei der öffentlichen Vorstellung nicht stichhaltig geklärt werden, da erst das Aufstellen von Bebauungsplänen die Voraussetzung schafft, diese Punkte unter anderem durch Gutachten eingehend zu betrachten.

Bei der öffentlichen Vorstellung am 7. März 2024 war der Beauftragte für Großansiedlungen der Sächsichen Staatskanzlei Dirk Diedrichs anwesend und hat mittels einer Präsentation die Bedeutung von Gewerbeflächen für die Entwicklung des Freistaates Sachsen hervorgehoben.

Zur Präsentation (neues Fenster, PDF)