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Stadt Radeberg

Bebauungspläne für zwei Gewerbegebiete

Informationen

Am 30.04.2024 hat eine Bürgerinitiative zwei Anträge sowie Unterschriftenlisten für zwei Bürgerbegehren bei der Stadtverwaltung Radeberg eingereicht. Das Bürgerbegehren richtet sich gegen zwei Stadtratsbeschlüsse vom 31.01.2024. Damals hatte sich der Stadtrat für das Aufstellen von Bebauungsplänen für zwei Gewerbegebiete entschieden.

In diesem Verfahren soll ausschließlich geprüft werden, ob sich die dafür angedachten Flächen als Gewerbegebiete eignen. Die eine Fläche umfasst auf Radeberger Flur 34,2 ha und befindet sich zwischen Radeberg und Wallroda. Die andere Fläche liegt zwischen Radeberg, Großerkmannsdorf sowie Kleinwolmsdorf und betrifft 22 ha auf Radeberger Flur. Die beiden Gewerbegebiete sind ein interkommunales Projekt mit der Gemeinde Arnsdorf und umfassen bis zu 95 ha. Auf Grundlage der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern haben beide Kommunen je eine Projektförderung als Anteilsfinanzierung erhalten. Bei Radeberg handelt sich dabei um einen Fördersatz in Höhe von 55 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von insgesamt rund 350.000 Euro. Bislang ist vorgesehen, dass der Stadtrat nach erfolgter Prüfung über die Umsetzung, sprich den Bau der Gewerbegebiete, aufgrund der dann vorliegenden fachlichen Analysen und behördlichen Stellungnahmen abstimmt.

Das Bürgergehren wendet sich gegen die beiden Stadtratsbeschlüsse vom 31.01.2024. Es handelt sich daher um ein kassatorisches Bürgerbegehren/Korrekturbegehren. Ziel der Initiatoren ist es, den Stadtratsbeschluss aufzuheben und stattdessen die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner in einem Bürgerentscheid selbst bestimmen zu lassen, ob Bebauungspläne für diese zwei Gewerbegebiete aufgestellt werden sollen.

Die zur Beantragung eines Bürgerentscheids erforderlichen Unterlagen samt Unterschriften hat die Vertreterin der Bürgerinitiative Vera Winkler heute persönlich an Oberbürgermeister Frank Höhme überreicht. Laut der Unterlagen soll es sich um 1.784 Unterschriften auf den Listen handeln. „Ich freue mich zunächst, dass sich so viele Menschen dafür interessieren, wie sich Radeberg entwickelt und hoffe, dass sich viele davon nun auch für unser Stadt engagieren. Ein Bürgerbegehren ist ein demokratisches Mittel, das ich natürlich akzeptiere und grundsätzlich gutheiße“, sagte Oberbürgermeister Frank Höhme.

Die Stadtverwaltung wird nun eingehend den Antrag und die Unterschriftslisten prüfen. Die Unterschriften müssen beispielsweise nachweislich von stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern Radebergs stammen. Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren sind Unterschriften von fünf Prozent der stimmberechtigen Radebergerinnen und Radeberger notwendig. In Radeberg sind mit heutigem Stand 15.297 Personen stimmberechtigt. Demnach sind 765 Unterschriften notwendig. Aus dem Antrag muss das Ziel des Bürgerbegehrens klar hervorgehen. Außerdem muss die Begründung jedermann allein zur Urteilsbildung genügen und darf keinen Interpretationsspielraum lassen. Nicht zuletzt ist der angegebene Kostendeckungsvorschlag zu prüfen.

Wenn die benötigten Unterschriften geprüft wurden, wird der Stadtrat über die Zulässigkeit befinden. Es handelt sich dabei um eine gebundene Entscheidung. Dies heißt, dass das Bürgerbegehren zugelassen werden muss, wenn es rechtlich zulässig ist und nicht zugelassen werden darf, wenn es die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt.

Stellt der Stadtrat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens fest, muss es innerhalb von 3 Monaten einen Bürgerentscheid geben, bei dem mindestens 25 Prozent aller stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner ihre Stimme abgeben müssen, damit das Ergebnis, das sich nach der einfachen Mehrheit richtet, rechtsgültig ist. „Ein Bürgerentscheid wäre absolutes Neuland, weil es meines Wissens nach bislang keines in unserer Stadt gegeben hat“, so Oberbürgermeister Frank Höhme.

Derzeit hat der angestrebte Bürgerentscheid keine aufschiebende Wirkung. Erst ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Zulässigkeit ist das Verfahren auf Eis zu legen.



In der Diskussion des Stadtrates und in den Bürgerstimmen am 31. Januar 2024 aber auch bei der öffentlichen Vorstellung am 7. März 2024 wurden viele Bedenken hinsichtlich der Gewerbegebiete deutlich. So bestehen beispielsweise die Sorgen, dass die Wasserversorgung für solch große Gewerbegebiete nicht ausreichend sein könnte, und dass die Flächen für eine Kleinstadt wie Radeberg überdimensioniert sind. Hinzu kommen Befürchtungen, dass der Lärm, den Gewerbe mehr oder weniger mit sich bringt, die zulässigen Grenzen überschreiten und somit die Lebensqualität in den in der Nähe befindlichen Wohngebieten beeinträchtigen könnte. Ob Radeberg auch die notwendige soziale Infrastruktur für zuziehende Arbeitskräfte mit ihren Familien schaffen könne und welche Auswirkungen dieses Vorhaben auf das Landschaftsschutzgebiet Hüttertal hat, waren Fragen, die aufkamen. Auch wurde mehrfach auf die Festlegung der betreffenden Landstücke als regionaler Grünzug hingewiesen, die mit einem Gewerbegebiet unvereinbar ist.

All diese Themen konnten zu den beiden Terminen nicht stichhaltig geklärt werden, da erst das Aufstellen von Bebauungsplänen die Voraussetzung schafft, diese Punkte unter anderem durch Gutachten eingehend zu betrachten.

Bei der öffentlichen Vorstellung am 7. März 2024 hat Stadtplanerin Frau Vogel unter anderem zur Aufgabe der Bauleitungplanung und zum Verfahren eines Bebauungsplanes informiert. Außerdem war der Beauftragte für Großansiedlungen der Sächsichen Staatskanzlei Dirk Diedrichs anwesend und hat mittels einer Präsentation die Bedeutung von Gewerbeflächen für die Entwicklung des Freistaates Sachsen hervorgehoben.

Zur Präsentation der Stadtplanung (neues Fenster, PDF)
Zur Präsentation von Herrn Diedrichs (neues Fenster, PDF)