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Stadt Radeberg

Hinweis zur Europawahl für Unionsbürgerinnen und -bürger

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Teilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftige Europawahl.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie bis spätestens zum 19. Mai 2024 im Rathaus der Stadt Radeberg, Markt 17-19, 01454 Radeberg oder postalisch (Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten!) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html#232b136f-a8e8-4200-846a-240cb07b14bc (neues Fenster, externer Link) oder bei der Stadtverwaltung Radeberg.