Positives Ergebnis beim Zielabweichungsverfahren
25/01/31
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 wird die Abweichung zugelassen. Warum das Zielabweichungsverfahren für das Gewerbegebiet Radeberg Ost notwendig war.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Landesdirektion Sachsen hat entschieden. "Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 'Gewerbegebiet Radeberg Ost / Arnsdorf West, Teilfläche Radeberg' wird die Abweichung vom Ziel der Raumordnung Vorranggebiet Landwirtschaft des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien, 2. Gesamtfortschreibung […] zugelassen." Damit ist eine wichtige Grundlage gegeben und die weiteren Planungen könnten nun starten.
Im Zusammenhang mit der angedachten Entwicklung des Gewerbegebietes Radeberg-Ost / Arnsdorf-West möchten wir Sie umfassend über das durchgeführte Zielabweichungsverfahren informieren. Nach den Regelungen des Baugesetzbuches sind die Bauleitpläne der Städte und Gemeinden den Zielen der Raumordnung anzupassen. Ziele der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben, die vom Träger der Landes- oder Regionalplanung abschließend abgewogen und in textlichen und zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen dargestellt werden und zur Entwicklung, Sicherung und Ordnung des Raumes dienen.
Wenn eine beabsichtigte Entwicklung einer Stadt oder einer Gemeinde den Zielen der Raumordnung widerspricht, hat der Gesetzgeber allerdings auch die Möglichkeit gegeben, über einen Antrag auf Abweichung für den konkreten Einzelfall erneut zu prüfen und ggf. diese zuzulassen. Die Zulassung solch einer Abweichung ist nicht die Regel, sondern wirklich nur im konkreten Einzelfall eine Entscheidung der Raumordnungsbehörde auf Grundlage eines begründeten Antrages der Stadt oder der Gemeinde und wird in einem besonderen Verfahren entschieden (Zielabweichungsverfahren).
Hintergrund und Zielsetzung
Das Zielabweichungsverfahren wurde notwendig, da die Fläche des geplanten Gewerbegebietes zu einem Vorranggebiet Landwirtschaft entsprechend den Festlegungen der 2. Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Oberlausitz-Niederschlesien gehört. Diese Flächen sind grundsätzlich für eine landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen und unterliegen einem besonderen Schutz. Andere raumbedeutsame Nutzungen, die mit der vorrangigen Funktion solch eines Vorranggebietes nicht vereinbar sind, sind dann nicht zulässig. Um die Genehmigungsfähigkeit des geplanten Gewerbegebietes an der Stolpener Straße (B – Plan Nr. 82) grundsätzlich erst einmal zu erfragen und rechtsverbindlich für weiterführende Planungen zu klären, musste eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung beantragt werden.
Die Große Kreisstadt Radeberg verfolgt mit der Entwicklung des Gewerbegebietes das Ziel, dringend benötigte Flächen für die Ansiedlung von Unternehmen bereitzustellen. Vor allem in Verbindung mit der wirtschaftlichen Dynamik des Dresdner Nordens, insbesondere durch den Halbleiterstandort, wird ein steigender Bedarf an Gewerbeflächen erwartet. Die geplante Entwicklung ist daher ein entscheidender Schritt zur Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Region.
Das Verfahren im Überblick
Im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens wurden von der verfahrensführenden Behörde alle betroffenen Träger öffentlicher Belange in den Entscheidungsprozess einbezogen. Diese haben Stellungnahmen abgegeben, die von der zuständigen Raumordnungsbehörde und der Landesregierung geprüft und abgewogen wurden. Dabei wurden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:
- Erhalt landwirtschaftlicher Flächen: Die geplanten Maßnahmen betreffen landwirtschaftliche Flächen mit hoher Bodengüte, die bislang für die Nahrungsmittelproduktion genutzt wurden.
- Erhalt der Grundzüge der Planung des Regionalplanes: Prüfung der Einhaltung der Festlegung von mindestens 35% der regionalen landwirtschaftlichen Nutzfläche als Vorranggebiete Landwirtschaft.
- Wirtschaftliche Bedeutung: Die Schaffung neuer Gewerbeflächen bietet großes Potenzial für wirtschaftliches Wachstum und Arbeitsplätze.
- Vertretbarkeit der Zielabweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten: Mittelzentren wie Radeberg sind gemäß Landesplanung als „regionale Wirtschaftszentren (...) zu sichern und zu stärken.”
Die Landesdirektion Sachsen hat das Zielabweichungsverfahren mit Bescheid vom 10.01.2025 abgeschlossen und die Abweichung unter strengen Auflagen genehmigt.
Ergebnisse und Auswirkungen
Das Zielabweichungsverfahren hat ergeben, dass die Abweichung von den Zielen der Raumordnung an diesem Standort genehmigt werden kann, um den wirtschaftlichen Bedarf der Region zu decken. Allerdings wurden dabei klare Bedingungen formuliert, um die Auswirkungen auf die Umwelt und die Landwirtschaft zu minimieren:
- Bodenschutzkonzept: Im Rahmen des Bebauungsplanes ist ein Bodenschutzkonzept zu erstellen. Es sollen Details zum Umgang mit den fruchtbaren Böden aufgezeigt werden.
- Kompensationsmaßnahmen: Für die betroffenen landwirtschaftlichen Flächen werden Maßnahmen umgesetzt, die den Eingriff ausgleichen sollen.
- Einhaltung regionaler Ziele: Trotz der Abweichung wird darauf geachtet, dass die Grundzüge der regionalen Raumordnung gewahrt bleiben.
Warum das Verfahren vor dem Bürgerentscheid stattfand
Das Zielabweichungsverfahren war vor dem Bürgerentscheid durchzuführen, da es eine rechtliche Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit und anschließende Umsetzung des Bebauungsplans darstellt. Ohne die Genehmigung der Zielabweichung wäre die geplante bauliche Nutzung der Fläche nicht zulässig gewesen und es hätte keinen Sinn ergeben, das begonnene Bauleitplanverfahren weiterzuführen. Somit diente das Verfahren dazu, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären und sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger auf einer fundierten Basis über das Projekt entscheiden können.
Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger
Das Gewerbegebiet Radeberg Ost soll langfristig dazu beitragen, die wirtschaftliche Stärke der Region zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Gleichzeitig sind wir uns der Herausforderungen bewusst, die mit der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen verbunden sind. Durch die Auflagen und Maßnahmen wird sichergestellt, dass der Eingriff in die Natur und die Landwirtschaft so gering wie möglich gehalten wird.
Wir laden Sie herzlich ein, sich weiterhin aktiv an der Diskussion zu beteiligen und Ihre Meinung im Rahmen des Bürgerentscheids einzubringen. Ihre Stimme zählt – gestalten Sie die Zukunft unserer Region mit!
Dokumente
- Ergebnis des Zielabweichungsverfahrens für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 "Gewerbegebiet Radeberg Ost / Arnsdorf West, Teilfläche Radeberg" (externer Link zum Internetauftritt der Landesdirektion Sachsen, PDF-Download)
- Stellungnahme des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Sachsen e. V. (externer Link zu dessen Internetauftritt, PDF-Download)
Ihr Team der Stadtverwaltung Radeberg
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