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Stadt Radeberg

Hintergrund

Am 23. Februar 2025 wird es in Radeberg neben der Bundestagswahl auch einen Bürgerentscheid geben. Das hat der Stadtrat von Radeberg auf seiner Sitzung am 17.12.2024 beschlossen. Die Fragestellung des Bürgerentscheides lautet:

„Sind Sie dafür, dass der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg im Rahmen der bereits beschlossenen Bauleitplanung „Gewerbegebiet Radeberg Ost / Arnsdorf West, Teilfläche Radeberg“ und „Gewerbegebiet Radeberg Süd / Arnsdorf westlich S177, Teilfläche Radeberg“ (Aufstellungsbeschlüsse SR077-2023 und SR078-2023 vom 31.01.2024) überprüft, ob und in welchem Umfang Gewerbeflächen ausgewiesen werden können und damit die Beachtung aller öffentlichen und privaten Belange – z. B. die des Natur-, des Landschafts-, des Umweltschutzes und der Land- und Forstwirtschaft sowie allen Interessen der Bürgerinnen und Bürger – und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der zuständigen Behörden im Verfahren sicherstellt?"

Der Beschluss geht auf einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, Wir für Radeberg und Gemeinsame Zukunft zurück.

Hinsichtlich der beiden von einer Bürgerinitiative Ende April eingereichten Bürgerbegehren gibt es unterschiedliche Rechtsaufassungen zu deren Zulässigkeit. Da davon auszugehen ist, dass nach dem Widerspruchsverfahren auch ein Gerichtsverfahren durchlaufen werden muss und dadurch viel Zeit verstreicht, bis die Bürgerinnen und Bürger, falls die Bürgerbegehren zulässig sein sollten, ihre Stimme abgeben können, ermöglicht der durch den Stadtrat beschlossene Bürgerentscheid dahingegen eine baldige Stimmenabgabe. Die Zusammenlegung von Bundestagswahl und Bürgerentscheid soll eine hohe Bürgerbeteiligung sichern und bietet zugleich auch in organisatorischer und finanzieller Hinsicht Vorteile.

Rückblick

  • Der Stadtrat von Radeberg hat am 31.01.2024 die Aufstellung von Bebauungsplänen für zwei Gewerbegebiete beschlossen. Die eine Fläche umfasst auf Radeberger Flur ca.34,2 ha und befindet sich zwischen Radeberg und Wallroda. Die andere Fläche liegt zwischen Radeberg, Großerkmannsdorf sowie Kleinwolmsdorf und betrifft ca. 22 ha auf Radeberger Flur. Die beiden Gewerbegebiete sind ein interkommunales Projekt mit der Gemeinde Arnsdorf und umfassen bis zu 135 ha. Auf Grundlage der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern haben beide Kommunen je eine Projektförderung als Anteilsfinanzierung erhalten. Bei Radeberg handelt sich dabei um einen Fördersatz in Höhe von 55 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von insgesamt rund 365.000 Euro.
  • Am 30.04.2024 hat eine Bürgerinitiative zwei Anträge sowie Unterschriftenlisten für zwei Bürgerbegehren bei der Stadtverwaltung Radeberg eingereicht. Die Bürgergehren wenden sich gegen die beiden Stadtratsbeschlüsse vom 31.01.2024. Es handelt sich daher um kassatorische Bürgerbegehren: Ziel der Initiatoren ist es, die Stadtratsbeschlüsse aufzuheben und stattdessen die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner in einem Bürgerentscheid selbst bestimmen zu lassen, ob Bebauungspläne für diese zwei Gewerbegebiete aufgestellt werden sollen.
  • Der Stadtrat von Radeberg hat auf seiner Sondersitzung am 19.06.2024 mit mehrheitlich gefasstem Beschluss festgestellt, dass die zwei eingereichten Bürgerbegehren nicht zulässig sind. Nach Einreichen der beiden Bürgerbegehren samt Unterschriftenlisten durch die Bürgerinitiative prüfte die Stadtverwaltung unter Hinzuziehen juristischer Beratung umfassend, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführungen eines Bürgerentscheides vorliegen. Die für ein Bürgerbegehren notwendige Zahl an Unterschriften ist jeweils erreicht worden. Die Bürgerbegehren genügen jedoch nicht den vom Gesetz und in der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts geforderten inhaltlichen Anforderungen an ein solches. Einen Ermessensspielraum haben Stadträte bei der Feststellung der (Nicht-)Zulässigkeit von Bürgerbegehren nicht.
  • Am 11.07.2024 haben die Vertrauenspersonen und die stellvertretenden Vertrauenspersonen der Bürgerbegehren mit Anwaltsschreiben gegen den Beschluss des Stadtrates vom 19.06.2024 Widerspruch eingelegt.
  • Die Fraktion der Freien Wähler Radeberg stellte am 25.09. und 14.10.2024 jeweils einen Antrag, die in Widerspruchsverfahren durchzuführende Abhilfeprüfung nicht von der Stadtverwaltung, sondern vom Stadtrat vornehmen zu lassen. Dem war aufgrund fehlender Zuständigkeit des Stadtrates zunächst nicht zu entsprechen.
  • Am 29.10.2024 wurde der Stadtverwaltung und dem Landratsamt seitens des von den Freien Wählern Radeberg beauftragten Anwaltes ein Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung angekündigt. Das Landratsamt des Landkreises Bautzen ging davon aus, dass sich die Widerspruchsverfahren bei Durchführung der einstweiligen Rechtsschutzverfahren um mindestens ein halbes Jahr verlängern würden, da diese bis zum Ausgang der einstweiligen Rechtsschutzverfahren ruhen müssten und dementsprechend nicht beschieden werden dürften. Um die Widerspruchsverfahren wieder an die bisherige Stelle zu setzen, schlug Oberbürgermeister Frank Höhme dem Rat vor, in der Stadtratssitzung am 27.11.2024 die Abhilfeprüfung zu wiederholen.
  • Der Stadtrat hat auf seiner Sitzung am 27.11.2024 beschlossen, den Widersprüchen der Bürgerinitiative gegen die Beschlüsse (SR056-2024 und SR058-2024) des Stadtrates vom 19.06.2024 nicht abzuhelfen. Damals hatte der Stadtrat mit mehrheitlich gefassten Beschlüssen festgestellt, dass die zwei am 30.03.2024 eingereichten Bürgerbegehren, die sich gegen die Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne von zwei Gewerbegebieten richten, nicht zulässig sind. Das Widerspruchsverfahren wird somit dem Landratsamt des Landkreises Bautzen als zuständiger Widerspruchsbehörde zur Entscheidung vorgelegt.

Präsentationen zum Her­un­ter­la­den

Bei der öffentlichen Vorstellung am 7. März 2024 hat Stadtplanerin Frau Vogel umfassend über die Aufgaben der Bauleitplanung und das Verfahren eines Bebauungsplans informiert. Ergänzend dazu war Dirk Diedrichs, Beauftragter für Großansiedlungen der Sächsischen Staatskanzlei, anwesend und hat seine Erfahrungen aus den aktuellen Projekten und Vorhaben des Freistaates Sachsen geteilt. In seiner Präsentation hat Herr Diedrichs verdeutlicht, wie wichtig eine durchdachte und gut geplante Entwicklung von Gewerbeflächen für die wirtschaftliche Stärke und Wettbewerbsfähigkeit einer Region ist. Er betonte, dass neben den Standorten für große Industrieansiedlungen auch Gewerbeflächen – wie das in Radeberg – wichtig sind, denn die Großansiedlungen brauchen auch kleine und mittelständische Unternehmen wie Zulieferer und Partner in ihrer Nähe.

Anmerkung der Stadtverwaltung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die geplanten Gewerbeflächen in Radeberg keine Großindustrieansiedlungen vorgesehen sind. Vielmehr sollen diese Flächen flexibel gestaltet werden, um verschiedenen Betrieben aus Bereichen wie Handwerk, Hightech und mittelständischer Produktion die Möglichkeit zu geben, sich in unserer Region anzusiedeln.

Zur Präsentation der Stadtplanung (neues Fenster, PDF)
Zur Präsentation von Herrn Diedrichs (neues Fenster, PDF)