Einzugsermächtigung / SEPA-Mandat
Haben Sie Zahlungen an die Große Kreisstadt Radeberg zu leisten?
Die Einhaltung der Zahlungstermine regelmäßig wiederkehrender Forderungen wie z. B. Grundsteuern oder Benutzungsgebühren erfordert von Ihnen eine genaue Überwachung der Fälligkeiten.
Um Versäumnisse zu vermeiden, besteht für Sie die Möglichkeit, am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen.
Durch Ihre Abbuchungsermächtigung unterstützen Sie die Stadtverwaltung, die Verwaltungskosten zu senken.
Vorteilig für Sie ist, dass Sie sich den Aufwand für das Ausstellen von Überweisungsaufträgen oder Schecks sowie das Erteilen und Ändern von Daueraufträgen ersparen können. Fehlbuchungen durch fehlerhafte Überweisungen können ausgeschlossen werden.
Fällig gewordene Beträge werden termingerecht abgebucht. Mit dem Kontoauszug Ihres Geldinstitutes erhalten Sie einen Beleg und eine Kontrollmöglichkeit über die jeweilige Abbuchung.
Bei Rückfragen gibt Ihnen die Stadtkasse Radeberg, Tel. 03528/450-294 gerne Auskunft.
- SEPA-Lastschriftmandat für städtische Forderungen (früher: Einzugsermächtigung)
- SEPA-Lastschriftmandat für Forderungen des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung (früher: Einzugsermächtigung)
- SEPA-Firmenlastschrift-Mandat für städtische Forderungen (früher: Einzugsermächtigung)
- SEPA-Firmenlastschrift-Mandat für Forderungen des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung (früher: Einzugsermächtigung)