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Stadt Radeberg

Gewerbeamt

Die Folgenden Links führen Sie zu unseren Seiten auf Amt24. Dort finden Sie detailierte Beschreibungen und Formulare zu den von unserem Gewerbeam angebotenen Leistungen.

  • Gewerbe anmelden
    • Gewerbe-Anmeldung nach § 14 oder 55c Gewerbeordnung (GewO) Wenn Sie ein (stehendes) Gewerbe aufnehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle, die nicht selbstständig ist.
  • Gewerbe ummelden
    • Gewerbe-Ummeldung nach § 14 oder § 55c Gewerbeordnung (GewO) Sie müssen Ihr Gewerbe ummelden, wenn Sie den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb Ihrer Gemeinde verlegen, den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder …
  • Gewerbe abmelden
    • Gewerbe-Abmeldung nach § 14 oder § 55c Gewerbeordnung (GewO) Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, dann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden.
  • Gewerberegisterauskunft beantragen
    • Das Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe.
  • Gaststättengewerbe anzeigen
    • Anzeige eines Gaststättenbetriebes nach § 2 Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG) Wenn Sie ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle spätestens vier Wochen …
    • Formulare und weitere Angebote
      • Alkoholausschank (nichtgewerbsmäßiger) durch Vereine und Gesellschaften nach § 2 Abs. 1 Satz 4 SächsGastG - Anzeige
      • Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättengewerbes (§ 12 Abs. 1 GastG)
      • Gaststättenerlaubnis erteilen
  • Gaststättengewerbe, an einer Gaststättenunterrichtung teilnehmen
    • Wenn Sie in Ihrem gastwirtschaftlichen Betrieb Alkohol aussschenken möchten, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis (Konzession).
      Um die Konzession bentragen zu können, müssen Sie zunächst an der Gaststättenunterrichtung der IHK teilnehmen. Diese fungiert als lebensmittelrechtlicher Unterrichtungnachweis.
      Die Gaststättenunterrichtung vermittelt die Grundzüge der lebensmittel- und hygienetechnischen Vorschriften, beispielweise
      • Hygienevorschriften
      • Lebensmittelrecht
      • Bier-, Wein-, sowie Milchrecht
      • Getränkeanlagen
  • Sperrzeitverkürtzung beantragen
    • Regelungen zur Sperrzeit in Gaststätten nach § 9 Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG) Für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten ist im Sächsischen Gaststättengesetz (SächsGastG) eine Sperrzeit …
  • Spielhallen-Betrieb, Erlaubnis beantragen
    • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 33i Gewerbeordnung (GewO) Eine Erlaubnis benötigt, wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen mit ausschließlich oder überwiegend folgenden Zwecken …