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Stadt Radeberg

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtverwaltung Radeberg ist bemüht, die Website www.radeberg.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Sächsische Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.

Diese Erklärung wurde am 17.10.2023 erstellt.

Stand der Barrierefreiheit

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. Schritt für Schritt soll eine Vereinbarkeit mit den Rechtsgrundlagen hergestellt werden.

Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist zeitnah geplant: 

  • PDF-Dokumente
  • Bildvergrößerungen
  • Checkboxen
  • Formularfelder
  • Fokuseinstellungen
  • Menüführung übergeordneter Seiten
  • Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Leichter Sprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium der WCAG 3.1.3 (Unübliche Worte), 3.1.4 (Abkürzungen) sowie 3.1.5 (Leselevel) nicht vereinbar.
  • Die Ergänzung der Texte in Leichter Sprache ist zeitnah vorgesehen.
  • Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a)    Unvereinbarkeit mit der BITV-2.0

Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-2.0 erfüllen. (Erfolgskriterium der WCAG 1.4.3. - Kontrast Minimum).

Die Navigation ist teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar und erfüllt somit das Erfolgskriterium 2.1.1. (Tastatur) nicht vollständig.

Es gibt vereinzelt Formularfelder ohne zugehöriges Label (Erfolgskriterium 3.3.2 – Beschriftungen).
PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.

b) Die folgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • Inhalte von Dritten, die von der betreffenden öffentlichen Stelle weder finanziert noch entwickelt werden noch deren Kontrolle unterliegen.
  • Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich.

Siehe auch Artikel 1 Abs. 4 der EU-Richtlinie: eur-lex.europa.eu

c) Unverhältnismäßige Belastung

Für www.radeberg.de liegt zum aktuellen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige Belastung nach § 2 Absatz 3 BfWebG in Verbindung mit Richtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 5 und Erwägungsgrund 39, vor.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.radeberg.de auffallen, können Sie jederzeit mit uns in Verbindung treten.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sarah Günther
03528 450-206
presse@stadt-radeberg.de

Durchsetzungsstelle

Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Feedback und Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.radeberg.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen wenden:


Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Michael Welsch
Archivstraße 1
01097 Dresden
Telefon: +49 351 564-10713
Telefax: +49 351 564-10999
E-Mail: durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de