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Stadt Radeberg

Bekanntmachung der Eintragungsverfügung zur Fortschreibung öffentlicher Straßen und Wege der Großen Kreisstadt Radeberg (Landkreis Bautzen) nach sächsischen Straßengesetz (SächsStrG)

22/11/07

Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 20.09.2022 mit Beschluss SR039-2022 die nachträgliche Aufnahme des unten genannten Weges in das Straßenbestandsverzeichnis (SBV) der öffentlichen Feld- und Waldwege (ÖFW) der Großen Kreisstadt Radeberg.

Dementsprechend wird der unten näher bezeichnete Weg nachträglich unter der laufenden Nummer 094 eingetragen. Weitere Einzelheiten der Eintragung ergeben sich aus dem Inhalt des Bestandsblatt Nr. 094 des SBV der ÖFW (siehe unten) sowie der Karte.

Bezeichnung des künftigen öffentlichen Feld- und Waldweges:
öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 094 an der Löwenkopfbrücke, Länge: 0,294 km,
betroffenes Flurstück: Gemarkung Radeberg, T. v. 1157, T.v. 1156, T.v. 1153, T.v. 1154, T.v. 1155, T.v. 1527/29 (öffentlich i.S.v. § 4 Abs. 3 EKrG)
Beschreibung des Anfangspunktes Abschnitt 1:
Netzknoten Nr. 2563009
(Gemeindeverbindungsstraße 1.3 Richtung Kleinwolmsdorf und Gemarkg. Arnsdorf) gemäß Karte zur Eintragungsverfügung
Beschreibung des Endpunktes Abschnitt 1:
Netzknoten Nr. 2563012
(nordöstlicher Grenzpunkt des Flurstück 1529/29 sowie südöstlicher Grenzpunkt des Flurstück 1153/ Gemarkungsgrenze Arnsdorf) gemäß Karte zur Eintragungsverfügung
Beschreibung des Anfangspunktes Abschnitt 2:
Netzknoten Nr. 2563010
(südwestlich des Flurstück 1156) gemäß Karte zur Eintragungsverfügung
Beschreibung des Endpunktes Abschnitt 2:
Netzknoten Nr. 2563011
(südöstliche Grenze des Flurstück 1159) gemäß Karte zur Eintragungsverfügung
Beschreibung des Anfangspunktes Abschnitt 3:
Netzknoten Nr. 2563013
(südöstliche Grenze des Flurstück 1154/ Gemarkungsgrenze Arnsdorf) gemäß Karte zur Eintragungsverfügung
Beschreibung des Endpunktes Abschnitt 3:
Netzknoten Nr. 2564030
(östlicher Grenzpunkt des Flurstück 1155/ Gemarkungsgrenze Arnsdorf)
gemäß Karte zur Eintragungsverfügung
Widmungsbeschränkung: Fußgänger, Radfahrer, landwirtschaftlicher Verkehr frei
Künftiger Träger der Straßenbaulast: Große Kreisstadt Radeberg, Markt 17 – 19, 01454 Radeberg
Wirksamwerden der Verfügung: Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf von 6 Monaten ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z. B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.
Hinweis: Die Eintragungsverfügung und das für o. g. Weg neu angelegte Bestandsblatt mit der dazugehörigen Karte liegen ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe für die Dauer von sechs Monaten in der Stadtverwaltung Radeberg, Bauamt, Markt 17 - 19, 01454 Radeberg während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Die Verfügung mit den Anlagen wird im gleichen Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Radeberg (www.radeberg.de) eingestellt. Bekannte betroffene Eigentümer und dinglich zur Nutzung der Weggrundstücke Berechtigte werden gegen Zustellnachweis über die Änderung unterrichtet. Sie wird im gleichen Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Radeberg eingestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der in der Stadtverwaltung Radeberg, Markt 17 - 19, 01454 Radeberg einzulegen.

Frank Höhme
Oberbürgermeister

Anlage Karte