Pressemitteilung
Kaufhalle in der Südvorstadt: Stadträte entscheiden sich gegen Vorkaufsrecht
25/03/11
Die Stadträte von Radeberg haben sich auf ihrer Sitzung am 05.03.2025 einstimmig dagegen entschieden, hinsichtlich der Kaufhalle in der Schillerstraße vom gesetzlichen Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.
Seit Bekanntwerden der Schließung der Kaufhalle gingen die Bestrebungen dahin, die so entstandene Versorgungslücke in der Südvorstadt an gleicher Stelle wieder zu füllen. Die Stadtverwaltung war hierbei sehr aktiv in vermittelnder Funktion tätig, schließlich ist die Schillerstraße 95 b (und a) in der Einzelhandels- und Zentrenkonzeption als Nahversorgungsstandort festgesetzt.
Anfang dieses Jahres wurde ein Vertrag bekannt, der dem Ziel, den Nahversorgungsstandort zu erhalten, entgegenläuft. Da der Stadtrat auf seiner Sitzung im November genau für solche Fälle eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen hat, wäre nun das Wahrnehmen des Vorkaufsrechtes möglich gewesen. Die Stadträte haben sich jedoch einstimmig dagegen entschieden. Ausschlaggebend dafür waren unter anderem mögliche drohende hohe Vertragsstrafen, die sich aus dem bereits bestehenden Vertrag ergeben könnten.
Nachdem der Standort der alten Kaufhalle als Nahversorgungsstandort entfällt, arbeitet die Stadtverwaltung bereits an einer neuen Lösung und ist weiterhin zuversichtlich, eine Nahversorgung in der Südvorstadt schaffen zu können. Erste Gespräche fanden bereits statt.