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Stadt Radeberg

Pressemitteilung

Ab 1. Mai 2025: Meldebehörde darf nur bestimmte Passfotos akzeptieren

25/04/17

Wer einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen möchte, benötigt ein biometrisches Passfoto. Ab 1. Mai 2025 muss es digitaler Art sein.

Es darf jedoch nicht privat beispielsweise mit dem eigenen Smartphone erstellt und dann per E-Mail übermittelt werden, sondern muss von Passbild-Anbietern mit einem zertifizierten, verschlüsselten System stammen oder direkt in der Meldebehörde angefertigt werden.

Die Stadtverwaltung Radeberg hat drei Geräte beschafft, mit denen sich biometrische Passfotos erstellen lassen. Die Geräte sind mobil, sodass die Beantragung für Bewohner des Alten- und Pflegeheims, des Epilepsiezentrums Kleinwachau und auch allgemein für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, erleichtert wird. Außerdem ergibt sich eine Unabhängigkeit von den Öffnungszeiten der Passbild-Anbieter. Manche Bürgerinnen und Bürger konnten bislang erst ein bis zwei Tage später als gewünscht ein Passbild erstellen lassen und mussten dadurch noch einmal bei der Meldebehörde vorsprechen.

Durch die neue gesetzliche Regelung ist sichergestellt, dass die Fotos aktuell und nicht manipuliert sind und nach den aktuellsten Vorgaben erstellt wurden. Wer den neuen Service des Meldeamtes nutzen möchte, muss mit einer etwa 4 Minuten längeren Beantragungszeit rechnen. Die Foto-Gebühr beträgt 6,00 Euro, wobei das erstellte Foto am selben Tag für alle gewünschte Dokumente genutzt werden kann.