Bürgerveranstaltung zum Radverkehrskonzept am 13.08.2025 in Radeberg
25/06/19
Die Stadtverwaltung Radeberg lädt für Mittwoch, den 13.08.2025, 18:00 Uhr recht herzlich zu einer Bürgerveranstaltung zum Radverkehrskonzept in den Ratssaal im Rathaus (Markt 17-19, 01454 Radeberg) ein.
Das mit der Erstellung des Konzeptes beauftragte Ingenieurbüro wird das geplante Radverkehrsnetz für den Alltagsradverkehr und den touristischen Radverkehr vorstellen. Besucher der Veranstaltung haben die Möglichkeit, ihre Erfahrungen und Bedürfnisse einzubringen. Gefragt sind dabei nicht nur Anmerkungen von Fahrradfahrern, sondern insbesondere auch von denjenigen, die im Grunde eigentlich mit dem Fahrrad fahren möchten, es bislang aber nicht tun. Von Interesse sind Ideen und Einschätzungen dazu, was sich ändern müsste, damit es attraktiver wird, Fahrrad zu fahren. Mitarbeiter des Ingenieurbüros werden an Kartentischen die Ideen der Veranstaltungsteilnehmer aufnehmen. Die Hinweise und Vorschläge werden dann in die Netz- und Maßnahmenplanung einfließen. Für die Veranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich, welche unter https://mitdenken.sachsen.de/1054356 (externer Link, neues Fenster) erfolgen kann.
Zum Hintergrund
Die Stadt Radeberg befindet sich mitten in der Erstellung eines Radverkehrskonzeptes. Hauptziel ist es, die Fahrradnutzung zu erhöhen. Hierfür soll unter anderem das Radverkehrsnetz weiterentwickelt und ein Handlungskonzept erarbeitet werden. Zuerst erfolgte eine Zustandserhebung und eine Online-Umfrage, bei der grundlegende Mobilitätsdaten und Wünsche für Radverkehrsverbindungen erfasst wurden. Im nächsten Schritt ist ein Netzplanungsentwurf erstellt worden, der nun vorgestellt wird. Hierfür waren die Quell- und Zielorte des Radverkehrs von zentraler Bedeutung. Auch die Schulwegplanung ist darin eingeflossen. Das Alltagsnetz und das radtouristische Netz wurden zu einem gemeinsamen Radzielnetz verflochten.
Nach Fertigstellung der Netzplanung wird diese auf Attraktivität und Mängel überprüft, woraus sich Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität und zur Beseitigung von Mängeln ableiten lassen (Maßnahmenplanung). Das Radverkehrskonzept soll künftig als Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung zur Finanzierung von Maßnahmen und bei der Beantragung von Fördermitteln dienen.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.