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Stadt Radeberg

Pressemitteilung des Landratsamtes Bautzen

Afrikanische Schweinpest: Aufhebung aller Restriktionszonen im Landkreis Bautzen

26/03/03

Nach über einjähriger intensiver Suche wurde nun auch im Landkreis Bautzen kein positiver ASP-Fall mehr gefunden. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wurde somit erfolgreich bekämpft und im Landkreis Bautzen werden alle Restriktionszonen aufgehoben. 

Das  heißt, es gibt im Landkreis Bautzen keine Pufferzone (Sperrzone I) und kein gefährdetes Gebiet (Sperrzone II) mehr. Die zum Schutz aufgestellten Zäune werden planmäßig zurückgebaut. Die Beschilderungen können abgenommen werden.

Der Landkreis gilt als seuchenfrei, wie vor Beginn des ASP-Seuchenzuges im Jahr 2020. 

Was bedeutet das für Schweinhalter und Jäger?

Erleichterungen für Hausschweinehalter

  • Hausschweinhalter benötigen keine Genehmigungen bzw. Gesundheitsbescheinigungen bzgl. ASP-Freiheit für das Verbringen von Hausschweinen innerhalb Deutschlands. 
  • Sie können sich ihren Schlachtbetrieb wieder aussuchen. 

Änderungen für Jäger

  • Im Landkreis Bautzen erlegtes Schwarzwild darf nun wieder unbegrenzt vermarktet werden. 
  • Die Untersuchungspflichten (ASP- und Trichinenuntersuchung) unter Nutzung der Sächsischen Wildmonitoring-App (SWM-App) gelten unverändert. 
  • Die Entsorgungspflicht für Fall- und Unfallwild sowie Aufbruch und Schwarte entfällt. 
  • Der Entschädigungsanspruch beträgt je erlegtem Wildschwein 20 Euro für die Blutproben und ist weiterhin beim Veterinäramt mit der ASP-App zu beantragen.
  • Die Kadaversammelpunkte des Veterinäramtes Bautzen werden geschlossen und zurückgebaut. 
  • Für Jäger mit eigenen Entsorgungstonnen entfällt die Kostenfreiheit für die Kadaverentsorgung durch den Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen.

Die geänderte Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen wurde am 02.03.2026 veröffentlicht, und gilt ab 03.03.2026. Danach ist lediglich für den Landkreis Görlitz eine Pufferzone entlang der polnischen Grenze festgelegt.

https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/index.asp?ID=23422&art_param=810 (neues Fenster, externer Link) 

Die Aufhebung der Sperrzonen I und II im Landkreis Bautzen wird am 03.03.2026 im Elektronischen Amtsblatt des Landkreises bekannt gegeben.