Hunde An-/Abmeldung
Wer einen Hund hält (Hundehalter), ist verpflichtet, Hundesteuer zu zahlen. Als Hundehalter gilt, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen hat, um ihn seinen Zwecken oder denen seines Haushaltes oder seines Betriebes dienstbar zu machen.
Wer im Stadtgebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, anzuzeigen.
Wichtig:
Die Hundesteuermarke wird mit dem Hundesteuerbescheid zugeschickt. Für jeden Hund gibt es genau eine Hundesteuermarke. Hunde müssen mit der gültigen, lesbar befestigten Hundesteuermarke versehen sein, wenn sie sich außerhalb des vom Hundehalter bewohnten Hauses oder dessen umfriedeten Grundbesitzes aufhalten.
Endet die Hundehaltung, so ist dies der Stadtverwaltung Radeberg innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.
Genaue Informationen enthält die Hundesteuersatzung, die unter der Rubrik Politik & Ortsrecht unserer Homepage zu finden ist.
Einzugsermächtigung:
Sie können Ihre Hundesteuer auch per Einzugsermächtigung zahlen. Einfach das unten stehende Formular mit ausfüllen und zur Hundeanmeldung beilegen.
Durch Ihre Abbuchungsermächtigung unterstützen Sie die Stadtverwaltung, die Verwaltungskosten zu senken.
SEPA-Mandat (früher Einzugsermächtigung)
Genauere Informationen und Hinweise finden Sie unter der Rubrik Formulare - Einzugsermächtigung.