Wahlscheinantrag Online
Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen
Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können oder möchten, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Hierzu benötigen Sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen. Mit einem Wahlschein kann am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal der Großen Kreisstadt Radeberg gewählt werden.
Sie sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen rechtzeitig
- online über den Onlinewahlscheinantrag
- schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- per E-Mail an wahlamt@stadt-radeberg.de oder
- persönlich (nicht telefonisch) im Briefwahlbüro
stellen.
Sie können auch eine andere Person damit beauftragen, Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen oder abzuholen. Hierzu muss die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben werden. Entsprechend Bevollmächtigte dürfen insgesamt nur Briefwahlunterlagen für höchstens vier Wahlberechtigte entgegennehmen.