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Stadt Radeberg

Stadtrat beschließt Aufstellung von Bebauungsplänen für zwei Gewerbegebiete

24/02/05

Wie wird Radeberg künftig aussehen und was heißt Zukunft gestalten? Diese beiden Fragen haben die Stadtratssitzung am 31. Januar 2024 bestimmt. Schätzungsweise 90 Bürgerinnen und Bürger waren gekommen, um vor allem zu den beiden Tagesordnungspunkten, bei denen es um zwei Gewerbegebiete jeweils an der Grenze von Arnsdorf und Radeberg ging, ihre Fragen zu stellen und die Diskussion sowie die Entscheidung des Stadtrates mit zu verfolgen.

Eine Fläche, bei der 34,2 ha auf den Fluren Radebergs liegen, befindet sich zwischen Radeberg und Wallroda und die andere zwischen Radeberg, Großerkmannsdorf und Kleinwolmsdorf, bei der 22 ha (B-Plan 83) Radeberger Land betreffen.

Die Stadt Radeberg und die Gemeinde Arnsdorf haben über die Förderung der Regionalentwicklung (FR-Regio) die Möglichkeit erhalten, zwei Gewerbegebiete zu entwickeln. Auf Grundlage der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern haben beide Kommunen je eine Projektförderung als Anteilsfinanzierung erhalten. Bei Radeberg handelt sich dabei um einen Fördersatz in Höhe von 55 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von insgesamt 365.024,85 Euro.

Auf der Stadtratssitzung hatten die Stadträte die Entscheidung zu treffen, ob Bebauungspläne aufgestellt werden sollen, Anträge auf ein Zielabweichungsverfahren vorbereitetet und gestellt werden sollen und ob dafür eine außerplanmäßige Auszahlung für den kommunalen Eigenanteil im Ergebnishaushalt in Höhe von 164.261,18 Euro mittels Minderausgaben im Jahr 2023 im Erhaltungsaufwand freigemacht werden soll.

In der Diskussion und in den Bürgerstimmen wurden viele Bedenken deutlich. So bestehen beispielsweise die Sorgen, dass die Wasserversorgung für solch große Gewerbegebiete nicht ausreichend sein könnte, und dass die Flächen für eine Kleinstadt wie Radeberg überdimensioniert sind. Hinzu kommen Befürchtungen, dass der Lärm, den Gewerbe mehr oder weniger mit sich bringt, die zulässigen Grenzen überschreiten und somit die Lebensqualität in den in der Nähe befindlichen Wohngebieten beeinträchtigen könnte. Ob Radeberg auch die notwendige soziale Infrastruktur für zuziehende Arbeitskräfte mit ihren Familien schaffen könne und welche Auswirkungen dieses Vorhaben auf das Landschaftsschutzgebiet Hüttertal hat, waren Fragen, die aufkamen. Auch wurde mehrfach auf die Festlegung der betreffenden Landstücke als regionaler Grünzug hingewiesen, die mit einem Gewerbegebiet unvereinbar ist.

All diese Themen konnten in der Stadtratssitzung nicht stichhaltig geklärt werden, da erst das Aufstellen von Bebauungsplänen die Voraussetzung schafft, diese Punkte unter anderem durch Gutachten eingehend zu betrachten.

Der Stadtrat von Radeberg hat die beiden betreffenden Beschlussvorlagen bestätigt. In der Gemeinde Arnsdorf steht die Entscheidung noch aus.

Oberbürgermeister Frank Höhme sagte nach der Sitzung: "Ich freue mich, dass sich der Stadtrat für das Aufstellen der Bebauungspläne entschieden hat, weil wir nun das wirtschaftliche Entwicklungspotenzial unter die Lupe nehmen können. Es wird sich dabei zeigen, was in welcher Form möglich ist und davon von den Bürgerinnen und Bürgern sowie letztlich den Stadträten gewollt ist."