Widerspruch gegen Datenweitergabe zur Wehrpflicht entfällt
26/02/16
Zum 1. Januar 2026 ist im Rahmen des „Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes“ (WDModG) eine gesetzliche Änderung in Kraft getreten, welche die Übermittlungssperre an die Bundeswehr aufhebt. Bisher konnten Einwohner der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen. Das bisherige Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 BMG entfällt ersatzlos.
Ziel ist die Umsetzung des modernisierten Wehrdienstes, wonach die Meldebehörden nun verpflichtet sind, Daten (Familienname, Vornamen, Anschrift) von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden, an die Bundeswehr zu übermitteln. Dies kann jetzt nicht mehr durch einen Widerspruch verhindern werden. Das bedeutet, dass Meldebehörden künftig nicht mehr für die Wehrerfassung zuständig sind. Sämtliche vor dem 1. Januar 2026 eingegangen Widersprüche gegen die Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr sind mit diesem Stichtag von der Meldebehörde zu löschen. Zudem können Neuanträge nicht mehr gestellt werden.
Weitere Informationen zum neuen Wehrdienst erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Verteidigung (https://www.bmvg.de/de/neuer-wehrdienst)
Andere Widerspruchsrechte, etwa gegen die Weitergabe von Daten an Religionsgesellschaften oder bei Altersjubiläen (§ 50 Abs. 5 BMG), bleiben von dieser spezifischen Änderung unberührt. Dafür bereits eingerichtete Sperren bleiben bestehen.