Skip to content

Stadt Radeberg

Bundesweite Erhöhung der Personalausweisgebühren

26/02/16

Die Gebühren für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion hat der Gesetzgeber in der "Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften" festgelegt. Die Verordnung wurde am 30. Januar 2026 vom Bundesrat beschlossen. Die Neuregelung trat bundesweit bereits am 7. Februar in Kraft.

Personen ab einem Alter von 24 Jahren, die einen neuen Ausweis benötigen, bezahlten bisher 37,00 Euro. Mit der neuen Gebührenordnung hat sich der Preis bei für den Personalausweis bei 10-jähriger Gültigkeit auf 46,00 Euro erhöht. Antragstellende Personen unter 24 Jahren haben bisher 22,80 Euro bezahlt und müssen jetzt bei einer Gültigkeit von 6 Jahren 27,60 Euro bezahlen.

Das Bundesinnenministerium begründet die Erhöhung mit gestiegenen Herstellungs- und Personalkosten. Die Kosten für vorläufige Personalausweise und für den Reisepass bleiben von der Gebührenerhöhung unberührt. 

Für die Beantragung des Personalausweises im Einwohnermeldeamt der Stadt Radeberg sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Biometrisches Passfoto: Das Foto muss aktuell sein und die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen. Sie haben die Möglichkeit ein biometrisches Foto vor Ort im EMA erstellen zu lassen (Kosten: 6 Euro)
  • alter Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Geburtsurkunde im Original, Heiratsurkunde im Original
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils. Bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis