Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für ein Brauchstumsfeuer
Für das Abbrennen von erlaubnispflichtigen Brauchtumsfeuern ist eine Erlaubnis gemäß der Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Radeberg vom 25.09.2024 erforderlich. Diese ist schriftlich 2 Wochen im Voraus zu beantragen.
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Mit erlaubnispflichtigen Brauchtumsfeuern sind offene Feuer gemeint, die regelmäßig wiederkehrend sind oder werden sollen, der Öffentlichkeit zugänglich sind sowie einem im öffentlichen Interesse liegenden Zweck unterliegen, im Durchmesser mehr als 1 m und in der Höhe mehr als 70 cm betragen.
Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist das Abbrennen von offenen Feuern und Grillen ohne die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde verboten.
Außerhalb von öffentlichen Straßen und öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist der Betrieb von Koch-, Grill- und Wärmefeuern mit trockenem unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten bis 1 m Durchmesser und 70 cm Feuerhöhe oder mit handelsüblichen Grillmaterialien (z.B. Grillbrikett) in handelsüblichen Grillgeräten genehmigungsfrei erlaubt. Die Feuer sind so abzubrennen, dass keine Belästigung anderer durch Rauch oder Gerüche entsteht.
Die Verwaltungskosten belaufen sich auf 30 Euro.
Hinweis zum Umgang mit pflanzlichen Abfällen
Die Entsorgung pflanzlicher Abfälle, die auf landwirtschaftliche, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken oder Gärten, in Parks, Grünanlagen und auf Friedhöfen oder in sonstiger Weise anfallen, wird in der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen (Planzenabfallverordnung vom 25.09.1994) geregelt.
Demnach dürfen pflanzliche Abfälle durch Verrotten, Einarbeiten in den Boden oder Kompostieren auf dem Grundstück auf dem sie angefallen sind entsorgt werden. Sie können, z.B. durch häckseln, entsprechend aufbereitet werden.
Ist eine solche Eigenverwertung nicht möglich oder nicht beabsichtigt, besteht die Möglichkeit pflanzliche Abfälle wie folgt zu entsorgen:
- Entsorgung über die Bioabfalltonne, Biotonnen können beim Landratsamt Bautzen, Abfallwirtschaftsamt bestellt werden. Das Abfallwirtschaftsamt ist unter 03591 525 170001 oder abf-amt@lra-bautzen.de zu erreichen.
- Abgabe von Pflanzanabfällen bei der Firma NERU GmbH & Co. KG, Pillnitzer Straße 1, 01454 Radeberg
oder
Firma Zumpe Entsorgungs- und Verwertungs GmbH, Oststraße 1 c, 01454 Radeberg - Weitere Annahmestellen im Landkreis können dem Abfallkalender entnommen werden.
Aufgrund der zur Verfügung stehenden Entsorgungsmöglichkeiten ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle grundsätzlich nicht gestattet.
Auch das Abbrennen von offenen Feuern in befestigten Feuerschalen, zur Entsorgung von pflanzlichen Abfällen ist generell verboten!
Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Kontrollen werden durch den Gemeindlichen Vollzugsdienst sowie durch das Landratsamt durchgeführt.